Achtung bei der Reise
Andere Länder, andere Gesetze, andere Strafen

- In Italien sind beispielsweise viele Winterreifen im Sommer nicht gerne gesehen. Und das ist milde ausgedrückt.
- Foto: NLW Tourismus Marketing GmbH
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Das müssen Sie beachten, damit die motorisierte Reise ins Nachbarland nicht teuer endet. Die Gesetzeslage in Italien, Slowenien und Kroatien unterscheidet sich in vielen Punkten von jener in Österreich.
VILLACH, VILLACH LAND. Die Urlaubs- und Reisezeit hat gerade erst begonnen beziehungsweise steht unmittelbar bevor. Die Gesetze unserer Nachbarländer sind nach wie vor in Kraft.
Italien
"Von 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein entspricht", verrät Patrick Boschitz von der ÖAMTC-Rechtsberatung, der auch darauf verweist, dass es in vielen Städten sogenannte "Zona Traffico Limitato" gibt, in denen der Zugang für Fahrzeuge beschränkt ist: "Verstöße können zu hohen Strafen führen!" Bezüglich Fahrradtransport mittels Heckträger und überstehender Ladung gibt es im Land von Pizza und Kaffee leider widersprüchliche Informationen. "Grundsätzlich darf ein Fahrrad 30 Zentimeter über die Schlussleuchten hinausragen. Das gilt aber nicht für schwer erkennbare Ladung", ergänzt Clubjurist Christoph Kronsteiner: "Nimmt eine nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sollten nach derzeitigem Kenntnisstand zwei Warntafeln quer angebracht sein. Warntafeln sind generell Pflicht!"
Kroatien
In Kroatien wird die Autobahngebühr wie in Italien direkt an Mautstationen bezahlt. Boschitz: "Für Autofahrer sind Warndreieck, Warnwesten, Ersatzlampen, Ersatzreifen/Reparaturset und Verbandskasten Pflicht. Achtung, auch Motorradfahrer brauchen ein Ersatzlampenset!" Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel verwendet werden. Kronsteiner: "Wichtig: Mit internationalem Unterscheidungskennzeichen!"

- Nicht in allen Nachbarländern ist die 125er mit "Code 111" im Schein willkommen.
- Foto: Max Mayr
- hochgeladen von Peter Kleinrath
Slowenien
In Slowenien herrscht wie in Österreich eine Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. "Diese kann für 7 Tage, 1 Monat oder 1 Jahr erworben werden – auch digital", so Boschitz weiter. Kronsteiner: "Warndreieck (zwei Stück für Gespanne), Ersatzreifen/Reparaturset sowie Warnweste und Verbandskasten sind Pflicht!" Der Motorradfahrer sollte unbedingt darauf achten, Verbandszeug dabei zu haben.
Allgemeines Ausland
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem in Italien vergleichsweise teurer als in Österreich. "Sofern die Strafen innerhalb der ersten fünf Tage ab Erhalt bezahlt werden, gibt es einen 30-Prozent-Rabatt. In Slowenien wird ein 50-Prozent-Rabatt gewährt, sofern die Strafe vor Ort oder innerhalb von acht Tagen bezahlt wird", verrät Boschitz. Beim ÖAMTC wurden übrigens Fälle gemeldet, dass aufgrund von abgelaufenen Pickerln in einigen Staaten Einreisen verweigert wurden. Kronsteiner: "Das ist gegen das Völkerrecht. Wir setzen uns schon lange für eine Verbesserung dieser Problematik ein. Es lohnt sich jedenfalls, die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vor der Abfahrt zu erledigen!"
Thema: Motorradlärm
Fahrverbote für Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 dB sind in Italien, Slowenien und Kroatien übrigens nicht bekannt. Boschitz: "Aber es gibt Pässe, wo Tempolimits dem Motorradlärm entgegenwirken sollen. Tempolimits beachten!"
Thema: 125er
Den einen oder die andere treibt es heuer bestimmt auch wieder mit einem 125er-Motorrad ins benachbarte Ausland. Da stellt sich in Anbetracht des obigen Artikels die Frage, ab man mit dem "Code 111" überhaupt mit seiner 125er nach Italien, Slowenien oder Kroatien reisen beziehungsweise sich ein Motorrad mit 125ccm ausleihen darf? "Der 'Code 111' in einem österreichischen Führerschein wird nur in manchen Ländern anerkannt - beispielsweise in Italien, Spanien, Portugal, Lettland und der Tschechischen Republik. In Kroatien und Slowenien allerdings nicht!", warnen die ÖAMTC-Experten.




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