Zirler Bürger führt Gemeinde und BH an der Nase herum!

Das Sommerhäuschen (im Hintergrund) wurde seit Beginn des Verfahrens nur um zehn Meter versetzt.
  • Das Sommerhäuschen (im Hintergrund) wurde seit Beginn des Verfahrens nur um zehn Meter versetzt.
  • hochgeladen von Georg Larcher

ZIRL (lage). Gemeinde und Bezirkshaupt-mannschaft beißen auf Granit: Seit mehr als einem Jahr gelingt es nicht, einen Schwarzbau auf einem Freilandgrundstück zu entfernen. Der Besitzer nutzt Gesetzeslücken.
Ein Sommer- bzw. Wochenendhäuschen auf einem Freilandgrundstück sorgt für Gesprächsstoff in Zirl. „Das geht jetzt schon seit über einem Jahr so“, ärgert sich ein Anrainer (Name d. Red. bekannt). Seit April 2009 weiß die Marktgemeinde Zirl von diesem Schwarzbau. Damals verstellte das Gartenhaus noch die Aussicht eines Nachbarn, der zeigte diesen Missstand bei der Gemeinde an. Ein daraufhin angestrengtes Bauverfahren wurde natürlich nicht genehmigt, trotzdem steht das Häuschen immer noch auf Freiland, auch trotz eines Abbruchbescheides (das war im Mai 2009). Der Besitzer versetzte sein Häuschen lediglich per Kran um zehn Meter weiter nach Osten. „Mir stellt sich die Frage, ob da jemand ist, der sich durchsetzen kann, oder ob jeder einfach tun und lassen kann was er will. Sonst müssen sich auch alle an Gesetze halten“, ärgert sich ein Anrainer.
Von der BH wurde nun ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, eine Geldstrafe wird schlagend (höchster Strafrahmen liegt bei € 40.000,-). „Das Verfahren läuft, in unserem Land kann so etwas dauern, damit alles mit rechten Dingen zu geht“, nimmt der Zirler Bgm. Josef Kreiser dazu Stellung: „Der Abbbruchbescheid ist noch rechtskräftig, der Ball liegt bei der BH.“

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