Entscheidung gefallen
Geisterklamm: Bayerischer Stromerzeuger erhält den Zuschlag
In der Debatte um die geplanten Kraftwerksprojekte in der Geisterklamm bei Leutasch ist eine weitere Entscheidung gefallen. Wie das Landesverwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte, hat sich Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zugunsten eines bayerischen Stromerzeugers entschieden. Ein privater Bewerber wird somit nicht berücksichtigt.
LEUTASCH. Der betreffende Abschnitt an der Leutascher Ache war früher Standort eines von der TIWAG betriebenen Wasserkraftwerks, das mittlerweile stillgelegt wurde. Ein privater Investor hatte das Ziel, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Der zweite Bewerber, die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, ein Zusammenschluss bayerischer Gemeinden und regionaler Stromerzeuger, plant hingegen, das Wasser der Geisterklamm über Druckleitungen nach Mittenwald abzuleiten.
Entscheidung zugunsten Bayerns
Im Zuge des sogenannten Widerstreitverfahrens wurde geprüft, welches Projekt dem öffentlichen Interesse stärker dient. Landeshauptmann Mattle entschied sich für das bayerische Vorhaben, da dieses eine zehnmal höhere Stromerzeugung ermöglicht. Laut dem Landesverwaltungsgericht Tirol spielt dabei auch der Klimaschutz eine Rolle: Eine höhere Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Gleichzeitig wurde jedoch auf die möglichen negativen Auswirkungen hingewiesen. Die Ableitung des Wassers würde die Menge des Wassers in der touristisch beliebten Geisterklamm erheblich verringern.
Genehmigungen noch ausstehend
Das Landesverwaltungsgericht Tirol betonte, dass diese Entscheidung noch keine endgültige Umsetzung des Projekts bedeutet. Es fehlen noch die wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen. Ohne diese kann kein Vorhaben realisiert werden.
Die Geisterklamm bleibt somit ein Schauplatz für kontroverse Diskussionen zwischen Umweltschutz, Klimazielen und regionalen Interessen.
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