Tiroler Bergwacht informiert!
Keinesfalls Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen
Balkonblumen, Grünschnitt, Gras, Laub, Baum- und Strauchschnitt gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder Uferböschungen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man fügt der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottendes Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch auch bei biogenen Abfällen kein Kavaliersdelikt: Diese Art der Entsorgung ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz widerrechtlich und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden!
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
- Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff-liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus, anspruchsvolle Pflanzen verschwinden dagegen.
- Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
- Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht heimischen, konkurrenzstarken Pflanzen (Neophyten) enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.
- Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
- Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie im Wald oder am Bach, auf Grünflächen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt auch Abfälle aller Art sammeln.
- Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um öffentliche Wald- und Grünflächen, sind diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von allen Gemeindebürgern als Steuerzahler.
Fazit
Gartenabfälle in der Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials kann häufig Gewohnheit werden und Nachahmer finden. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen, pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Kunststoffabfälle oder Bauschutt nicht lange auf sich warten - weder für uns, noch für unsere Gäste ist es ein schöner Anblick, wenn sich wilde Mülldeponien entwickeln.
Kompost mit höchster Güteklasse
In den Recyclinghöfen wird angeliefertes Material in mehreren Arbeitsschritten zu hochwertigem Kompost verarbeitet, der sich bestens zur Düngung von Blumenbeeten, Gemüsegärten etc. eignet. Es ist also schade um jeden Kubikmeter illegal entsorgten, biogenen Abfalls! In Haushaltsmengen ist im AWZ Stubai in Mieders die Mitnahme von Kompost kostenlos möglich!
Recyclinghof Schaller und Mussmann GmbH AWZ Stubai
In Neustift i. St. kann biogener Abfall zu den Öffnungszeiten beim Recyclinghof Schaller gratis entsorgt werden: Montag 13 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 9-12 und 13 bis 18 Uhr
Abgabemöglichkeiten für Gartenabfälle in den Gemeinden Fulpmes, Mieders, Schönberg i. St. und Telfes im Stubai gibt es bei der Mussmann GmbH AWZ Stubai in Mieders/Gewerbepark: Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 und 13-18 Uhr sowie Samstag 14 bis 17 Uhr (Samstags ab Mitte April bis Ende Oktober mit Eingangskontrolle der Tiroler Bergwacht – Einsatzstelle Stubai).
Kontrolle der Bergwacht
Die Tiroler Bergwacht kontrolliert das Abfallwirtschafts- und Feldschutzgesetz und bringt den Gemeinden jede widerrechtliche Ablagerung zur Kenntnis bzw. zeigt die Verursacher an! Hinweise solcher Übertretungen bitte an die Einsatzstelle Stubai unter: stubai@tbw.gv.at oder +43 664 3336088
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