ÖAMTC Urlaubstipps
Jetzt geht es endlich in den Urlaub

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Auch heuer zieht es wieder viele Urlauber mit dem Auto ins Ausland. Kroatien und Italien stehen hoch im Kurs. Der Steyrer ÖAMTC-Stützpunktleiter Leopold Pfleger rät, sich vor der Abreise über Mitführpflichten und Gegebenheiten vor Ort zu informieren.
STEYR. Ist man als Lenker auf österreichischen Straßen unterwegs, gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung im Fahrzeug. Fährt man ins Ausland, können andere Bestimmungen gelten. In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern, wie bspw. in der Türkei und in Zypern müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen, in Spanien nur für im Land gemeldete Pkw - also auch für Mietwagen.

Ersatzlampen und -reifen

In Serbien, Montenegro, Tschechien und Kroatien ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. „Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wird zur Mitnahme eines Ersatzlampensets geraten“, weiß Leopold Pfleger, ÖAMTC-Stützpunktleiter in Steyr. In der Slowakei, in Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein.

Unterschied Mitführpflicht und Tragepflicht

Beim Thema Warnweste wird oftmals zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass im Unfall- oder Pannenfall der Fahrer oder alle Fahrzeuginsassen verpflichtet sind, eine Warnweste anzulegen, sobald sie das Fahrzeug verlassen. „Eine Tragepflicht besteht in den meisten Ländern, kann allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist zum Beispiel in Italien, Kroatien, Bulgarien, Polen und Ungarn der Fall. Wird der Fahrzeuglenker hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt beim Verlassen des Fahrzeugs keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen“, erklärt Pfleger.

Die Reise nach Italien

Italien ist für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreich das Urlaubsland Nummer 1. Wer mit dem Auto anreist, sollte sich vorweg über sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL) informieren: „In diese begrenzte Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren. Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot“, weiß Pfleger.
Außerorts gilt für alle Kfz tagsüber Lichtpflicht. Für Moped und Motorräder auch im Ortsgebiet. Bei Fahrten durch Tunnel muss das Licht eingeschalten sein. Es besteht außerdem keine ausdrückliche Mitführpflicht für Warnwesten. Jedoch muss diese im Pannenfall vom Fahrzeuglenker und allen anderen Personen, die das Fahrzeug verlassen, angelegt werden.

Entspannt nach Kroatien

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich an den Reisebestimmungen in Kroatien nichts geändert. Dennoch sollten sich vor allem Autofahrer mit der Route und den Gegebenheiten vorab auseinandersetzen: „Kroatien hebt eine Mautgebühr ein. Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes vorzuweisen ist. Die Maut kann bar, in Landeswährung oder Euro, mit Kreditkarte oder mit EC-/Maestrokarte bezahlt werden. Bei der Heimreise wollen viele Urlauber ihre übrigen Kuna-Münzen an den Mautstationen loswerden – das verzögert den Bezahlvorgang. Rascher bezahlt man mit Bankomat- oder Kreditkarte“, empfiehlt der ÖAMTC-Stützpunktleiter. Vorsicht ist auf bei Parkplätzen geboten – die meisten sind gebührenpflichtig, auch wenn dies für Urlauber oft nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Als Nachweis sollte man unbedingt das jeweilige Ticket aufbewahren – und zwar fünf Jahre lang. Denn in letzter Zeit erhielten zahlreiche Österreicher, auch noch Jahre nach ihrem Kroatienurlaub, nachträglich Schreiben wegen angeblich nicht bezahlter Gebühren.


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