Gebührenbremse kommt
Hauseigentümer und Mieter werden durch Gebührenbremse entlastet

Die Gebührenbremse für die Steyrer Bevölkerung kommt. Alle natürlichen und juristischen Personen, die zum Stichtag 1. Juni 2024 in Steyr gebührenpflichtig sind, profitieren von der Gebührenbremse. | Foto: MeinBezirk
  • Die Gebührenbremse für die Steyrer Bevölkerung kommt. Alle natürlichen und juristischen Personen, die zum Stichtag 1. Juni 2024 in Steyr gebührenpflichtig sind, profitieren von der Gebührenbremse.
  • Foto: MeinBezirk
  • hochgeladen von Patricia Gruber

Stadt Steyr setzt Gebührenbremse um – Hauseigentümer erhalten Gutschrift mit Kanalgebühr-Abrechnung.

STEYR. Mit einer Entlastung von etwa 60 Euro im Jahr kann ein vierköpfiger Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch in Steyr rechnen. Die Stadt gibt den einmaligen Zuschuss des Bundes für eine Gebührenentlastung – die sogenannte Gebührenbremse – in der Höhe von 633.293 Euro unbürokratisch direkt an die Bürger über die Quartalsvorschreibung weiter. Die Förderung wird bei Liegenschaftseigentümer:innen auf der Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr als Gutschrift ausgewiesen und von dem im dritten Quartal fälligen Bruttobetrag abgezogen.

Vermieter geben Gutschrift bei Betriebskostenabrechnung weiter

Auch Mieter profitieren. Aufgrund der Konstruktion des Gesetzes durch den Bund gibt es allerdings keine Möglichkeit einer so zeitnahen Entlastung. Sie werden die Gebührenbremse erst bei der Jahresabrechnung für 2024 im Geldbörsel spüren, weil ihre Vermieter ihnen die Ersparnis bei den Kanalgebühren im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben und gutschreiben müssen.

Steyr gibt die Förderung 1:1 den Bürgern weiter

Die Republik Österreich gewährt den Städten und Gemeinden im Jahr 2024 einen einmaligen Zuschuss (Gebührenbremse) von insgesamt 150 Millionen Euro zur Finanzierung einer Gebührenentlastung für die Nutzung von Gemeindeeinrichtungen (wie z.B. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder Müllabfuhr). In der Stadt Steyr wird mit diesem Geld die Inflationsanpassung aller Gebühren (Wasser, Kanal und Müll) im laufenden Jahr im Schnitt um rund 50 Prozent gedämpft.

Gutschrift berechnet sich auf Basis des individuellen Verbrauchs

Die Höhe der Gutschrift berechnet sich aus der Gesamthöhe der Mittel (633.293 Euro) dividiert durch die Gesamtsumme der Kanalbenützungsgebühren des Abrechnungsjahres 2023 (netto). Diese Quote wird dann mit der individuellen Kanalbenützungsgebühr (netto) jedes Gebührenpflichtigen multipliziert. Der Betrag wird den Gebührenpflichtigen gutgeschrieben. Alle natürlichen und juristischen Personen, die zum Stichtag 1. Juni 2024 in Steyr gebührenpflichtig sind, profitieren von der Gebührenbremse.


Anzeige
EVG wächst erfolgreich weiter und ist laufend auf der Suche nach motivierten Köpfen, die die Zukunft mitgestalten möchten. | Foto: EVG
Video 2

Top-Arbeitgeber
EV Group – ein Fachgebiet, unzählige Möglichkeiten

Einzigartige Technologien, globales Wachstum, weltweit führende Hightech-Unternehmen als Kunden: Mit rund 1.200 Mitarbeitenden am Standort St. Florian am Inn spielt Präzisionsmaschinenbauer EV Group (EVG) in der boomenden Halbleiterbranche in der Top-Liga mit. ST. FLORIAN/I. Das Knowhow der EVG Insider liegt im wahrsten Sinne des Wortes im Detail – so werden beispielsweise Kamerachips für Smartphones, Lichtwellenleiter für Virtual und Augmented Reality Brillen, Airbagsensoren oder auch...

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Steyr & Steyr-Land auf MeinBezirk.at/Steyr&Steyr-Land

Neuigkeiten aus Steyr & Steyr-Land als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk Steyr & Steyr-Land auf Facebook: MeinBezirk Steyr & Steyr-Land

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Veranstaltungs-Tipps, Partyfotos und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.