Psychiatrie-Bekanntschaft um 14.500 Euro erleichtert

- Richter Slawomir Wiaderek verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, zu Schadenersatz und der Bezahlung des Verfalles in Höhe von ebenfalls 14.500 Euro (nicht rechtskräftig).
- Foto: Probst
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Ein 48-Jähriger soll einem Bekannten mit Vorhaben, ein lukratives Geschäft in Indien aufzubauen, Geld herausgelockt haben.
ST. PÖLTEN (ip). Schwer über´s Ohr gehauen fühlte sich der 34-jähriger Günter M., der wegen seiner Manie in einer psychiatrischen Klinik gelandet war, wo er einen ebenfalls psychisch kranken Mann kennen lernte, mit dem er sich anfreundete und der ihm schließlich insgesamt 14.500 Euro herausgelockt haben soll.
„Nicht schuldig“, erklärte der 48-jährige Manfred K. (beide Namen von der Red. geändert) vor dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek und „Nein, niemals!“ beantwortete er die Frage des Richters, ob er den Schaden anerkennen würde. Man habe über vieles geredet, sich auch noch Monate nach dem Aufenthalt in der Psychiatrie 2013 getroffen, aber Geld habe er von dem 34-Jährigen nie erhalten, bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe.
Geldübergabe im Sparkassenpark
M. hingegen berichtete, dass er sich mit dem Verkauf von Waren selbständig machen wollte. K. habe ihm erklärt, dass er ein erfahrener Verkäufer sei, entsprechende Leute in Indien kenne, aber Geld brauche, um das Geschäft aufzubauen. „Da bekomme ich das Doppelte und Dreifache zurück“, habe ihm K. versprochen, dem er unter anderem 3.800 Euro gegeben habe, um eine Konkursmasse aufzukaufen. Darüber hinaus brauchte er Geld für rund 100 Bilder, die ihm ein St. Pöltner Galerist, den er gut kenne, abkaufe. Auch dränge der Zoll und er müsse eine Lieferung vom Rotterdamer Hafen auslösen.
„Ich habe mit vielen Leuten über das Geschäft gesprochen“, meinte der Betrogene. Diese hätten ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er keinerlei schriftliche Unterlagen für das übergebene Geld habe. Daher habe er beschlossen, Gespräche mit K. auf Band aufzunehmen. Zu einer Geldübergabe im Sparkassenpark in St. Pölten habe er auch einen Zeugen mitgenommen, dem K. erzählte, ein erfolgreicher Geschäftsmann zu sein. Auch ein weiterer Zeuge sprach von einer Geldübergabe in St. Pölten und Gesprächen über das „Indiengeschäft“ mit Gewürzen, Ölen und Kunstgegenständen.
Urteil: Freiheitsstrafe und Schadenersatzzahlung
Warum das Opfer erst 2015 Anzeige erstattete: „Weil es mir sehr schlecht gegangen ist und ich nicht gewusst habe, ob ich das durchstehe.“ Natürlich möchte er die 14.500 Euro zurück, in denen auch jenes Geld enthalten sei, das er K. in Herzogenburg für die Zahlung von Alimenten gegeben habe, meinte M. und ergänzte: „Ich weiß nicht, was er mit dem Geld gemacht hat!“
Wiaderek stützte seinen Schuldspruch auf die Aussagen der Zeugen, die sich durch die Tonbandaufnahmen noch bestätigten. Er verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, zu Schadenersatz und der Bezahlung des Verfalles in Höhe von ebenfalls 14.500 Euro (nicht rechtskräftig).


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