Neubau, Erhaltung, Sanierung
Land Tirol schüttet 75 Mio. an Bäderförderung aus

Für das Land Tirol ist klar: Jedes Kind soll schwimmen lernen.  | Foto: Archiv
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  • Für das Land Tirol ist klar: Jedes Kind soll schwimmen lernen.
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Ob Neubauten, Erhaltungsmaßnahmen oder Sanierungen – Ziel des 75 Millionen Euro schweren Bäderprogrammes ist die Absicherung der Bäder als soziale Infrastruktur und der Erhalt der Schwimmflächen. Vor Kurzem wurde die vom Bäderbeirat ausgearbeitete Bäderförderung als Meilenstein für die Zukunft der Tiroler Bäderlandschaft seitens der Tiroler Landesregierung beschlossen.

TIROL (red). „Unser Ziel ist klar: Jedes Kind soll schwimmen lernen. Dafür braucht es eine ganzjährige Grundversorgung mit Schwimmflächen, einen regionalen Zugang zu Schwimmkursen für Schulen und Kindergärten und ein Kinderschwimmprogramm. Mit der neuen Bäderförderung legen wir einen wichtigen Grundstein für die dafür notwendige Infrastruktur. Denn Investitionen in unsere Bäderlandschaft sind ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung und Bildung – gerade durch die gezielte Unterstützung von Schwimmkursen für Kinder und Jugendliche“, betont LH Anton Mattle.

Konkret werden im Rahmen der Förderung ab nächstem Jahr

  • der Neubau von Hallenbädern,
  • die Sanierung von Hallenbädern,
  • die Sanierung von Freischwimmbädern und
  • Erhaltungsmaßnahmen in Form eines Betriebsbeitrages
  • gefördert. Die neue Förderschiene tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und läuft bis Sommer 2030.

„Mit der unabhängigen Bäderstudie, die den Aufholbedarf, die notwendige Schwerpunktsetzung und die Sättigung der Hallenbadlandschaft in Tirol aufzeigt, haben wir seit einigen Monaten eine Richtschnur, um die Bäderlandschaft in Tirol zu erhalten und weiterzuentwickeln. Darauf aufbauend wurde die neue Förderrichtlinie erarbeitet. Damit werden wir die Freizeit- und Erholungsqualität in unseren heimischen Bädern nicht nur absichern, sondern diese sogar noch erhöhen“, ist LHStv Georg Dornauer überzeugt und betont darüber hinaus, dass die Landesregierung damit ihre Rolle als verlässliche Partnerin der Gemeinden unterstrichen hat – „das gemeinsame Engagement hat den Weg für moderne und nachhaltige Bäderprojekte geebnet. Zur Freue und zum Nutzen der gesamten Bevölkerung in Tirol.“

Förderung für Schwimmkurse für Schulen und Kindergärten

Im Rahmen des neuen Tiroler Bäderprogramms werden ab sofort auch Schwimmkurse für Schulen noch intensiver gefördert. Der Eintritt für Schulschwimmkurse ist an bis zu fünf Tagen in die Hallenschwimmbäder, die einen Bäderbeitrag erhalten, kostenlos. Zudem werden ab sofort auch erstmals Schwimmkurse in den Kindergärten unterstützt. Die Förderabwicklung erfolgt über das Tiroler Schulsportservice.

Wer kann Förderanträge einreichen?

Gemeinden, Tourismusverbände und juristische Personen mit mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile in öffentlicher Hand haben ab 1. Jänner 2025 die Möglichkeit, Projektanträge beim Land Tirol einzureichen. Die Anträge werden dem Beirat zur Beurteilung und Beschlussfassung vorgelegt. Auf Basis der Beschlussempfehlungen durch den Beirat werden die Förderungen in weiterer Folge durch die Tiroler Landesregierung gewährt.

Für Neubauten und Sanierungen stehen bis 2030 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung:

Neubau Hallenbäder: Förderung von bis zu 45 Prozent der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss dabei mindestens 10 Millionen Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 30 Millionen Euro begrenzt.

Sanierung Hallenbäder: Bei Sanierungen von Hallenbädern ist die Förderung mit bis zu 40 Prozent der förderbaren Kosten festgelegt. Die Förderbemessungsgrundlage beträgt mindestens zwei Millionen Euro und maximal neun Millionen Euro.

Sanierung Freischwimmbäder: Investitionen für Sanierungsmaßnahmen in Freischwimmbädern werden mit bis zu 20 Prozent der förderbaren Kosten gefördert. Die Summe der förderbaren Kosten muss dabei mindestens zwei Millionen Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit acht Millionen Euro begrenzt.
Erhaltungsmaßnahmen – Betriebsbeitrag: Mittels Betriebsbeitrag werden den kommunalen Hallenbädern, die in der Bäderstudie definiert wurden, jährlich fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dadurch können laufende Instandhaltungen abgedeckt und Rücklagen für anfallende Investitionen gebildet werden.

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