UBV
Unabhängiger Bauernverband wählte seinen Vorstand in der Region
Generalversammlung des UBV mit Neuwahlen: Obmann Hochwallner fast einstimmig bestätigt
REGION. Der Landesverband Niederösterreich, Wien, Burgenland des Unabhängigen Bauernverbands hielt seine Generalversammlung ab.
Ehrengäste und Totengedenken
Unter den Ehrengästen befanden sich Bundesobmann Stellvertreter Johann Herbst, Bundesobmann des UBV Karl Keplinger und Landeskammerrat Josef Handl.
Von den Bezirkskammeräten war der Bezirk Melk vollständig und die Bezirke Scheibbs, Lilienfeld, Waidhofen an der Ybbs, Amstetten und Zwettl fast vollständig anwesend.
Leider musste beim Totengedenken an vier viel zu früh verschiedene Mitglieder gedacht werden.
Obmann im Amt bestätigt
Nach der Verlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung, den Berichten der Landeskammerräte und des Obmanns, der in den nächsten eineinhalb Jahren in allen Bezirken Strukturen aufbauen will, und der Verabschiedung der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Fritz Gillinger und Josef Leichtfried, folgte die Neuwahl des Vorstands.
Bei der Neuwahl wurde Obmann Herbert Hochwallner mit nur einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen wiedergewählt.
Bundesobmann als Gastreferent
Als Gastreferent war Bundesobmann Karl Keplinger geladen. In seinem Referat stellte der Bundesobmann fest, dass die Aussagen von Ex-Bundeskanzler Kurz keine Gültigkeit mehr hätten. Diese waren der Ausgleich der niedrigeren Ausgleichszahlungen durch die GAP durch den Bund.
Forderungen des UBV Österreich sind Besteuerung von Kerosin und Schweröl, Inflationsausgleich für landwirtschaftliche Rohprodukte und Ausgleichszahlungen, die Agrarlandesräte müssen handeln, Information und Möglichkeit der Stellungnahme durch LK Funktionäre bei Gesetzesänderungen die, die Landwirtschaft betreffen und die Senkung der Kontrollen auf EU-Recht (zwei anstatt fünf Prozent der Betriebe).
Interessensvertretung für die Landwirtschaft
Weitere Feststellungen des Bundesobmanns sind: die letzten LK-Wahlen waren ein großer Erfolg für den UBV. Es gibt kein Entlastungspaket für uns Bauern. Die Bauern müssen in der nächsten GAP-Periode für weniger Geld mehr leisten. Es gibt kein Gesetz das besagt, dass Bauern keinen Kinderbonus in der Höhe von 2.000 Euro bekommen dürfen und der UBV ist die einzige bäuerliche Interressensvertretung, die die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft in ihren Statuten festgeschrieben hat.
Weitere Infos auf ubv.at
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