Neues vom Landesgericht
Lehrling prügelte sich durch das Mostviertel

Ein Lehrling aus dem Mostviertel ließ die Fäuste sprechen und musste sich deshalb vor Gericht verantworten. | Foto: Ilse Probst
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Ein 17-Jähriger schlug sich mit Fäusten durch das Mostviertel und musste sich nun vor Gericht verantworten.

MOSTVIERTEL. Obwohl nach einer einschlägigen Vorstrafe vom April 2022 noch eine sechsmonatige Bewährungsstrafe offen war, bediente sich ein 17-jähriger Lehrling auch 2023, also innerhalb der dreijährigen Probezeit, mehrfach seiner Fäuste.

Am Landesgericht St. Pölten fasste er dafür nun zwölf Monate aus, wovon er diesmal vier Monate hinter Gittern zu verbüßen hat (rechtskräftig).

Ein Freispruch im Zweifel

Vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, bei der ein Jugendlicher am 9. April dieses Jahres in Blindenmarkt trotz massiver Faustschläge gegen den Schädel nur leichte Verletzungen erlitten hatte, fällte Jugendrichter Markus Grünberger einen Freispruch im Zweifel, zumal sich die Aussagen aller Beteiligten, sowie der Zeugen so weit unterschieden hatten, dass eine eindeutige Schuldzuweisung in diesem Fall einfach nicht möglich erschien.

Ein diesbezüglich mitangeklagter 17-jähriger Jugendlicher gestand, dem Opfer einen Schlag ins Gesicht versetzt zu haben. Dafür erhielt er ein Diversionsangebot zur Absolvierung von 90 Stunden gemeinnütziger Arbeiten.

Jugendrichter Markus Grünberger am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
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Gehirnerschütterung erlitten

Eindeutiger schien hingegen der Sachverhalt bei einer Auseinandersetzung im Juli des heurigen Jahres in Wieselburg, bei der der Angeklagte seinen Kontrahenten zu Boden riss und in der Folge gegen dessen Kopf schlug und trat.

Das Opfer erlitt bei der gewaltsamen Auseinandersetzung schließlich eine Gehirnerschütterung.

Staatsanwältin Barbara Kirchner am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
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Einer Festnahme widersetzt

Zuletzt widersetzte sich der Lehrling am 26. August in Winklarn gegen seine Festnahme, da er sich zu Unrecht beamtshandelt fühlte. Zunächst hatte er versucht, sich aus dem beidseitigen Armstreckhebel der beiden Polizeibeamten loszureißen. Mit dem Ellbogen versetzte er einem Beamten einen Schlag gegen den Wangenknochen.

Die Polizisten brachten ihn daher zu Boden, wobei der Beschuldigte gegen den Arm des zweiten Beamten trat und schrie: "Wenn ihr mich aufsetzt, gebe ich euch einen Headbutt!"

Danach legte man ihm Handfesseln am Rücken und Fußfesseln an.

Gerhard Taufner verteidigte den Angeklagten am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
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Strafmilderndes Geständnis

Wie Verteidiger Gerhard Taufner betonte, sei sein Mandant an sich ein netter Bursche, werde aber bei zu viel Alkohol äußerst aggressiv. Er habe daher bereits freiwillig eine Alkoholtherapie und ein Antiaggressionstraining begonnen.

Als strafmildernd sei laut Gerhard Taufner außerdem das überwiegende Geständnis zu werten.

Jugendrichter Grünberger ergänzte das Urteil gegen den Lehrling mit den Weisungen zur Bewährungshilfe und der Fortsetzung der bereits begonnenen Therapie.

Die beiden verletzten Polizeibeamten erhielten den Zuspruch von 100 bzw. 200 Euro Schmerzensgeld. Nach dem Rechtsmittelverzicht von Verteidiger Taufner akzeptierte dann auch Staatsanwältin Barbara Kirchner das Urteil.

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