Gemeinden wollen glyphosatfrei sein

- Noch verzichtet nicht jede Gemeinde im Salzkammergut offiziell auf den Einsatz von Glyphosat.
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Am 27. November 2017 hat die EU die Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat um fünf Jahre verlängert.
SALZKAMMERGUT (km). Diese Verlängerung hat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit ausgelöst. Der Wirkstoff steht in Verdacht, krebserregend zu sein. Glyphosat wird hauptsächlich in Unkrautvernichtungsmitteln eingesetzt. In Österreich sind 49 glyphosathaltige Herbizide zugelassen. Der Gebrauch für Private ist insofern reglementiert, als dass das Verkaufspersonal den Sachkundenachweis erbringen muss. Weitere Informationen zur Reglementierung siehe Infokasten rechts. Der Gebrauch von glyphosathältigen Produkten im kommunalen Bereich ist bereits jetzt streng eingeschränkt. Dennoch setzen viele Gemeinden im Bezirk ein Zeichen und verzichten auf glyphosathältige Herbizide. Greenpeace hat auf glyphosat.greenpeace.at eine Karte installiert, auf der "glyphosatfreie" Gemeinden gezeigt werden. Im Salzkammergut sind das laut dieser Karte die Gemeinden Ebensee, Altmünster und Hallstatt. Nutzer können über diese Homepage eine Forderung an ihre Gemeinde schicken, auf Glyphosat auf öffentlichem Grund zu verzichten. "208 Personen im Salzkammergut haben an der Aktion teilgenommen und Mails über unsere Website verschickt", erklärt Mathias Schuh von Greenpeace.
Bad Ischl quasi glyphosatfrei
Obwohl Bad Ischl auf der Greenpeace-Website noch nicht so vermerkt ist, stellt Stadtrat Johannes Kogler klar, dass Glyphosat in gemeindeeigenen Betrieben nicht verwendet wird. „Unsere Gemeindemitarbeiter nutzen dieses Mittel schon seit Jahren nicht mehr und spätestens durch den Bewerbungsprozess für die Entente Florale sollte das zu 100 Prozent sichergestellt sein“, so Kogler. Auch bei den Landwirten in und um Bad Ischl dürfte der Einsatz von Glyphosat eher die Ausnahme, als die Regel sein. „Wir haben so viele Bio-Landwirte und da ist das ohnehin verboten.“ Er könne sich auch nicht vorstellen, warum man solche Pestizide generell in der Region verwenden sollte. Kogler will nun aber im nächsten Ausschuss vorbringen, Glyphosat auch von offizieller Seite her in Bad Ischl zu verbieten.
Umweltbewusster Gärtner
Altmünster ist in der Karte bereits als glyphosatfrei gekennzeichnet. Im nächsten Gemeinderat am 13. März soll diese Grundhaltung auch durch einen Gemeinderatsbeschluss verankert werden. "Wir tragen Verantwortung für unsere Nachkommen und haben uns im Umweltausschuss gegen den Einsatz von Glyphosat ausgesprochen. Dazu muss aber gesagt werden, dass in Altmünster in den letzten Jahren kein Glyphosat eingesetzt wurde, da wir hier einen verantwortungsbewussten Gärtner haben. Dieser Beschluss soll nur das reglementieren, was wir ohnehin schon praktizieren", erklärt Nationalratsabgeordnete Bürgermeisterin Elisabeth Feichtinger. Auch in Gmunden nehmen die Stadtpolitiker ihre Verantwortung ernst. "Wir wollen auf jeden Fall eine glyphosatfreie Gemeinde werden, das wurde auch im Umweltausschuss so beraten. In Sprechstunden haben Bürger das Thema auch zu mir getragen, daher wissen wir, dass die Forderung auch aus der Bevölkerung da ist. Der Verdacht, dass das Mittel krebserregend sein soll, hat für uns ausgereicht", erklärt Gmundens Bürgermeister Stefan Krapf.
Zur Sache
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird im Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geregelt. Die Pflicht zur Aufzeichnung wird dort für berufliche Anwender in § 18a festgelegt. Um die sachgerechte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten, werden zukünftige Bauern in den land- und forstwirtschaftlichen Schulen fachkundig ausgebildet. Weiters müssen Personen, die seit dem 26. November 2013 Pflanzenschutzmittel beruflich verwenden oder lagern, sowie Personen, die in der Beratung tätig sind, den „Sachkundeausweis Pflanzenschutz“ erlangen. Zur Erlangung dieses Sachkundeausweises ist eine umfangreiche Schulung verpflichtend zu absolvieren. Der Einsatz von Herbiziden ist gem. § 33 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 bei der Betreuung von Straßenbegleitflächen und Verkehrsflächen generell verboten.
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