Drohnen-Einsatz passt nicht allen

- Bürgermeister Alexander Scheutz zeigt den Touristen die mehrsprachigen Willkommenstafeln in Hallstatt.
- Foto: Frühauf
- hochgeladen von Kerstin Müller
Hallstatt erklärt sich zur "no drone zone" und hofft auf das Verständnis der Touristen aus Asien & Co.
BEZIRK (pg). Vor einem Jahr wurden in Hallstatt "öffentliche Grußbotschaften“ in Form großer Tafeln aufgestellt. Sie sollten die Touristen – vor allem jene aus dem asiatischen Raum – zu einer sensiblen Erkundung der Gemeinde motivieren. Von den insgesamt fünf auf den Tafeln angeführten Punkten sind neben der ordentlichen Müllentsorgung, der Einhaltung von Ruhezeiten und dem sorgsamen Umgang mit Zigaretten besonders zwei „Bitten“ kurios. Zum einen werden Gäste gebeten, die Privatsphäre der Einheimischen zu respektieren und nicht ohne eindeutige Aufforderung in deren Häuser zu gehen. Zum anderen wird der Einsatz von Flugdrohnen – mit und ohne Kamera – untersagt. Die sogenannte „no drone zone“ in Hallstatt soll Touristen und Einheimische vor ungewollten Filmaufnahmen schützen aber auch davor, dass eine geflügelte Kamera plötzlich abstürzt und jemanden verletzt. „Generell halten sich die Touristen schon an das Drohnenverbot“, so Alexander Scheutz, Bürgermeister von Hallstatt. Vor allem seitdem man die Tafeln aufgestellt hat, sei die Situation besser geworden. Aber: „Über dicht bebautem Gebiet ist der Einsatz von Drohnen ohnehin von Rechtswegen her untersagt“, erklärt Scheutz, „nur mit einer Sondergenehmigung wäre das möglich“. Diese stellt der Ortschef aber so gut wie nie aus, nicht einmal, wenn Aufnahmen für „Galileo“ & Co. gedreht werden sollen. „Heimische Drohnenpiloten haben schon zahlreiche Luftaufnahmen von unserem Ort gemacht, ich verweise Film- und Fernsehproduktionen dann immer an sie.“ Anders sieht es mit Aufnahmen aus, die über dem See gemacht werden. „Hier sind die Bundesforste Ansprechpartner und soweit ich weiß, werden ab und zu auch Drehrechte verkauft“, erklärt Scheutz.
Kuriose Dronenaufnahmen
Neben den offiziellen Tafeln stellen auch immer mehr Privatpersonen Hinweisschilder auf. So soll es auch schon vorgekommen sein, dass Touristen Aufnahmen durch Fenster im ersten Stock gemacht und so auch die eine oder andere ältere Dame direkt nach der Dusche erwischt haben. Vorfälle, die Scheutz nicht bestätigen kann: „Davon wäre mir nichts bekannt, trotzdem müssen wir Sorge tragen, dass so etwas nicht passiert.“ Auch St. Wolfgang wird für Asia-Touristen immer attraktiver, ein extra beschildertes Drohnenverbot gibt es aber nicht. „Solange uns keine Probleme gemeldet werden, sehe ich dafür keinen Grund“, so Bürgermeister Franz Eisl.
Feuerwehr setzt auf Drohnen
Die Freiwillige Feuerwehr Bad Ischl hat seit mittlerweile sieben Jahren eine Drohne im Einsatz. Vor allem bei Suchaktionen und Verkehrsunfällen, welche über mehrere hundert Meter verteilt sind, aber auch bei größeren Bränden ist die Drohne ein nützlicher Helfer. "Generell gilt, dass wir uns mit der Drohne einen besseren Überblick über eigentlich alle Einsatzszenarien machen können", so Christian Wacek von der FF Bad Ischl. "Verwendet wird sie aber nur, wenn genug Florianis zur Verfügung stehen und der Einsatz auch dementsprechend groß ist." Für die Personensuche würde sich auch eine Wärmebildkamera anbieten, die Anschaffung ist jedoch mit 7.000 Euro derzeit aus budgetärer Sicht nicht möglich. Momentan haben drei Bad Ischler Kameraden die benötigte Lizenz und vier weitere befinden sich in Ausbildung.
Zur Sache
Seit 1. Jänner 2014 gibt es ein novelliertes Luftfahrtgesetz, das auch „unbemannte Luftfahrzeuge“, also Drohnen, beinhaltet. Mehrere Kategorien richten sich nach Einsatzgebieten – unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt – und Gewichtsklassen (bis fünf Kilogramm, zwischen fünf und 25 Kilogramm, und 25 bis 150 Kilogramm). Beachtet sollten Datenschutz, gewerbliche Bewilligungen, Naturschutz und die Einwilligung des Grundstückseigentümers werden, sonst drohen strenge Strafen. Mini-Drohnen, wie es sie im Spielzeuggeschäft zu kaufen gibt, fallen nicht unter die Bestimmungen. Ein Pilotenschein ist nicht erforderlich, jedoch setzen gewisse Kategorien spezielle luftfahrtrechtliche Kenntnisse voraus. Diese können mit einer abgelegten Prüfung nachgewiesen werden. Infos unterHomepage
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.