Corona-Kontrollen im Handel
"19,95 Euro und den 2G-Nachweis, bitte"
Betreiber von Geschäften müssen ab 3. Jänner ihre Kundschaft verpflichtend auf einen 2G-Nachweis kontrollieren. Ausgenommen sind zum Beispiel der Lebensmittelhandel und Apotheken.
SALZBURG. Ab 3. Jänner 2022 werden 2G-Nachweise im Handel kontrolliert. Diese Maßnahme gehört zu einem Maßnahmenpaket, das am Donnerstag in Kraft tritt.
"Zeit gewinnen, bis uns Omikron trifft"
„Trotz des Rückgangs der Infektionszahlen in Salzburg in den vergangenen Wochen bereiten wir uns intensiv auf die Ausbreitung der Omikron-Variante vor. Wir setzen Maßnahmen, um das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur abzusichern. Omikron wird uns treffen, aber wir versuchen mit umfangreichen Maßnahmen, Zeit zu gewinnen", sagen Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.
Spätestens an der Kassa Nachweis verlangen
Betreiber von Geschäften müssen also ab 3. Jänner ihre Kundschaft verpflichtend auf einen 2G-Nachweis kontrollieren. Im Idealfall geschieht das beim Betreten des Geschäftes, jedenfalls aber beim Kauf von Waren an der Kassa. Nicht betroffen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs – zum Beispiel der Lebensmittelhandel und Apotheken.
Weitere aktuell gültige Maßnahmen findest du >>HIER<<
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