Schutz der Persönlichkeitsrechte sichergestellt
Landtagsparteien einigen sich auf Schutz persönlicher Daten

In der gestern von Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf einberufenen außerordentlichen Präsidialkonferenz wurde unter Anwesenheit des Leiters des Salzburger Verfassungsdienstes, Paul Sieberer, das Thema Datenschutz im parlamentarischen Betrieb, vor allem im Zusammenhang mit dem aktuellen EuGH Erkenntnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), diskutiert. (5. März 2024) | Foto: Land Salzburg/Neumayr
4Bilder
  • In der gestern von Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf einberufenen außerordentlichen Präsidialkonferenz wurde unter Anwesenheit des Leiters des Salzburger Verfassungsdienstes, Paul Sieberer, das Thema Datenschutz im parlamentarischen Betrieb, vor allem im Zusammenhang mit dem aktuellen EuGH Erkenntnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), diskutiert. (5. März 2024)
  • Foto: Land Salzburg/Neumayr
  • hochgeladen von Martin Schöndorfer

In einer außerordentlichen Präsidialkonferenz, die von Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf einberufen wurde, wurde am gestrigen Dienstag, den 5. März, im Salzburger Landtag der Datenschutz parlamentarisch diskutiert und die Landtagsparteien einigten sich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

SALZBURG. Da die europarechtliche Datenschutzgrundverordnung seit dem 16. Jänner 2024 auch auf Parlamente beziehungsweise auf deren Veröffentlichungen anzuwenden ist und der Salzburger Landtag in seinen öffentlichen Datenbanken Personendaten derzeit nicht weiter veröffentlichen kann, wurde von den Landtagsparteien einstimmig beschlossen, ein Rechtsgutachten bei einem ausgewiesenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Experten oder einer Expertin einzuholen. Diese Aufträge werden einvernehmlich und unter wesentlicher Beteiligung des Leiters des Verfassungsdienstes, Paul Sieberer, vergeben.

Um möglichst große Rechtssicherheit für die zukünftige Abwicklung der Interpellationsrechte zu erhalten, wurde von den Landtagsparteien einstimmig beschlossen, ein Rechtsgutachten bei einem ausgewiesenen DSGVO Experten oder einer Expertin einzuholen. | Foto: Land Salzburg/Alexander Paier
  • Um möglichst große Rechtssicherheit für die zukünftige Abwicklung der Interpellationsrechte zu erhalten, wurde von den Landtagsparteien einstimmig beschlossen, ein Rechtsgutachten bei einem ausgewiesenen DSGVO Experten oder einer Expertin einzuholen.
  • Foto: Land Salzburg/Alexander Paier
  • hochgeladen von Julia Hettegger

Datenschutz wird berücksichtigt

Zudem einigten sich die Landtagsfraktionen darauf, dass bis zum Vorliegen des Rechtsgutachtens alle Landtagsfraktionen von sich aus besonders darauf achten werden, die Vorgaben der DSGVO in der parlamentarischen Arbeit zu berücksichtigen.

Parlamentarische Fragerechte bleiben unberührt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte wird sichergestellt. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
  • Parlamentarische Fragerechte bleiben unberührt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte wird sichergestellt. (Symbolbild)
  • Foto: pixabay.com
  • hochgeladen von Carmen Kurcz

Es wurde auch einstimmig festgehalten, dass die Landtagsdirektion und die Landtagspräsidentin ersucht werden, die Veröffentlichung von Anfragen jedenfalls in rechtskonformer Weise, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, vorzunehmen und Daten zu Einzelpersonen nicht zu veröffentlichen.

„Ich halte es für wesentlich, dass eine gemeinsame Vorgehensweise gefunden wurde. Es ist für uns alle eine durchaus komplexe und neue Herausforderung. Wichtig ist und war mir dabei immer, eine datenschutzrechtlich saubere Lösung zu finden, die die Interpellationsrechte der Fraktionen keinesfalls einschränkt. Es geht rein um die Veröffentlichung in der DSGVO gemäßen Form, samt Berücksichtigung der Verantwortlichkeit für die Verwendung personenbezogener Daten. Diese trifft laut dem Salzburger Verfassungsdienst jedenfalls die anfragestellenden Abgeordneten“ 
Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf, bedankte sich bei  allen Fraktionen für die intensive Diskussion und beim Leiter des Verfassungsdienstes für die hohe Expertise und Beratung. | Foto: Helge Kirchberger Photography
  • Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf, bedankte sich bei allen Fraktionen für die intensive Diskussion und beim Leiter des Verfassungsdienstes für die hohe Expertise und Beratung.
  • Foto: Helge Kirchberger Photography
  • hochgeladen von Julia Hettegger

Beschlüsse der außerordentlichen Präsidialkonferenz

  1. Es wird die Erstellung eines Gutachtens zum Thema Interpellationsrecht und Datenschutz in Auftrag gegeben, wobei die Person des Gutachters, der Gutachterin sowie die zu klärenden Fragen gemeinsam festgelegt werden.
  2. Die Fraktionen beabsichtigen bis zur Vorlage des Gutachtens, in ihren Anfragen die Vorgaben der DSGVO unter Wahrung des Interpellationsrechtes zu berücksichtigen.
  3. Landtagsdirektion und Landtagspräsidentin werden ersucht, die Veröffentlichung von Anfragen jedenfalls in rechtskonformer Weise (insbesondere im Hinblick auf die DSGVO) vorzunehmen.

Das könnte dich auch interessieren:

Starkes Zeichen für Frauen in Salzburg
Elisabeth Fuchs: „Ich bin ein echter Deadline-Junkie"
Verdiente Salzburger Persönlichkeiten geehrt

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Salzburg auf MeinBezirk.at/Salzburg

Neuigkeiten aus dem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Newsletter abonnieren und wöchentlich lokale Infos bekommen

MeinBezirk auf Facebook: Salzburg.MeinBezirk.at

MeinBezirk auf Instagram: @salzburg.meinbezirk.at

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.