Schutz der Persönlichkeitsrechte sichergestellt
Landtagsparteien einigen sich auf Schutz persönlicher Daten
In einer außerordentlichen Präsidialkonferenz, die von Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf einberufen wurde, wurde am gestrigen Dienstag, den 5. März, im Salzburger Landtag der Datenschutz parlamentarisch diskutiert und die Landtagsparteien einigten sich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.
SALZBURG. Da die europarechtliche Datenschutzgrundverordnung seit dem 16. Jänner 2024 auch auf Parlamente beziehungsweise auf deren Veröffentlichungen anzuwenden ist und der Salzburger Landtag in seinen öffentlichen Datenbanken Personendaten derzeit nicht weiter veröffentlichen kann, wurde von den Landtagsparteien einstimmig beschlossen, ein Rechtsgutachten bei einem ausgewiesenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Experten oder einer Expertin einzuholen. Diese Aufträge werden einvernehmlich und unter wesentlicher Beteiligung des Leiters des Verfassungsdienstes, Paul Sieberer, vergeben.
Datenschutz wird berücksichtigt
Zudem einigten sich die Landtagsfraktionen darauf, dass bis zum Vorliegen des Rechtsgutachtens alle Landtagsfraktionen von sich aus besonders darauf achten werden, die Vorgaben der DSGVO in der parlamentarischen Arbeit zu berücksichtigen.
Es wurde auch einstimmig festgehalten, dass die Landtagsdirektion und die Landtagspräsidentin ersucht werden, die Veröffentlichung von Anfragen jedenfalls in rechtskonformer Weise, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, vorzunehmen und Daten zu Einzelpersonen nicht zu veröffentlichen.
„Ich halte es für wesentlich, dass eine gemeinsame Vorgehensweise gefunden wurde. Es ist für uns alle eine durchaus komplexe und neue Herausforderung. Wichtig ist und war mir dabei immer, eine datenschutzrechtlich saubere Lösung zu finden, die die Interpellationsrechte der Fraktionen keinesfalls einschränkt. Es geht rein um die Veröffentlichung in der DSGVO gemäßen Form, samt Berücksichtigung der Verantwortlichkeit für die Verwendung personenbezogener Daten. Diese trifft laut dem Salzburger Verfassungsdienst jedenfalls die anfragestellenden Abgeordneten“
Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf
Beschlüsse der außerordentlichen Präsidialkonferenz
- Es wird die Erstellung eines Gutachtens zum Thema Interpellationsrecht und Datenschutz in Auftrag gegeben, wobei die Person des Gutachters, der Gutachterin sowie die zu klärenden Fragen gemeinsam festgelegt werden.
- Die Fraktionen beabsichtigen bis zur Vorlage des Gutachtens, in ihren Anfragen die Vorgaben der DSGVO unter Wahrung des Interpellationsrechtes zu berücksichtigen.
- Landtagsdirektion und Landtagspräsidentin werden ersucht, die Veröffentlichung von Anfragen jedenfalls in rechtskonformer Weise (insbesondere im Hinblick auf die DSGVO) vorzunehmen.
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