Rechnung viel höher als vereinbart
Arbeiterkammer holt 17.500 Euro für Häuslbauer zurück

Da die Aufforderung zur Rückzahlung abgelehnt wurde, unterstützte die Arbeiterkammer die Familie bei der Klage vor Gericht.  | Foto: AndreyPopov/panthermedia
  • Da die Aufforderung zur Rückzahlung abgelehnt wurde, unterstützte die Arbeiterkammer die Familie bei der Klage vor Gericht.
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Die Arbeiterkammer holte für eine Familie, die mit einer unseriösen Baufirma aus dem Innviertel zu tun hatte, einen Großteil ungerechtfertigter Mehrkosten zurück. 
 
INNVIERTEL. Eine Familie aus dem Innviertel beauftragte eine Innviertler Baufirma mit dem Um- und Zubau bei ihrem Einfamilienhaus. Die Maurer- und Betonarbeiten wurden zum Preis von etwas mehr als 95.000 Euro angeboten. Nach Abschluss der Arbeiten erhielt die Familie allerdings eine Schlussrechnung über 116.000 Euro, also um rund 19.000 Euro höher als erwartet.  Nachdem Gespräche ergebnislos verlaufen waren, zog die Baufirma die von den Konsument:innen ausgestellte Bankgarantie ein. Neben den verrechneten Mehrkosten holte sich die Baufirma auf diesem Weg auch die Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten, insgesamt 24.000 Euro, direkt vom Konto der Familie. Die Familie wandte sich an Arbeiterkammer Oberösterreich.

Familie stimmte Vergleich zu

Laut der Familie wurden Leistungen im Wert von rund 5.000 Euro nicht erbracht, für die eingesetzten Arbeitskräfte zu hohe Stundensätze verrechnet und bereitgestellte Helfer nicht abgerufen. Die Bauzeit verlängerte sich von fünf auf neun Wochen. Die Überschreitung der veranschlagten Baukosten und auch die Vorgangsweise des Unternehmens waren für die Arbeiterkammer nicht gerechtfertigt. Da die Aufforderung zur Rückzahlung abgelehnt wurde, unterstützte die Arbeiterkammer die Familie bei der Klage vor Gericht. Um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden, stimmte die Familie einem gerichtlichen Vergleich zu, bei dem sich die Baufirma verpflichtete, 17.500 Euro zurückzuzahlen.


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