Bauschutt-Entsorgung im ASZ wird kostenpflichtig

- Durch die neue Verordnung verteuern sich die Entsorgungskosten für Bauschutt allgemein um mehr als das Doppelte.
- Foto: Katzlberger GmbH
- hochgeladen von Katrin Stockhammer
Kleinmengen bis zu einem Mörteltrog bleiben weiterhin gratis.
BEZIRK. Seit dem Jahr 2000 ist es möglich, mineralischen Bauschutt sowie Baurestmengen in haushaltsüblichen Mengen in den Altstoffsammelzentren (ASZ) des Bezirks kostenfrei abzugeben. "Diese Serviceleistung wurde von den Bürgern sehr gut angenommen. Im Jahr 2015 konnten rund 3000 Tonnen auf diesem Wege kostenfrei entsorgt werden", berichtet Sonja Glatzel vom Bezirksabfallverband (BAV) Ried.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen – die Recycling-Baustoff-Verordnung ist seit 1.1.2016 in Kraft – verteuern sich die Entsorgungskosten für Bauschutt allgemein um mehr als das Doppelte. "Damit das Serviceangebot im ASZ für den Bürger bestehen bleibt, aber auch weiterhin finanzierbar ist, muss der BAV die Annahmemengen und -preise ändern", so Glatzel (neue Regelung siehe unten).
Auswirkungen gibt es auch auf Gebäudeabbrüche. "Vor einem Abbruch über 100 Tonnen muss dieser nun durch eine 'rückbaukundige Person' auf Schad- und Störstoffe untersucht werden. Anschließend muss der Rohbauzustand des Abbruch-Objekts hergestellt werden, erst dann darf mit dem maschinellen Abbruch begonnen werden", so die Abfall-Expertin. Außerdem sei die Eigenverwertung von Bauschutt deutlich erschwert. Doch die Hoffnung bleibt: "Umweltminister Andrä Rupprechter hat eine möglichst baldige 'Reparatur' der Verordnung zugesagt", so Glatzel.
Neuordnung
Neue Regelung ab 1. Mai in den ASZ
Kostenfreie Freimenge für:
mineralischen Bauschutt: 100 Liter (=1 Mörteltrog)
Baurestabfall (Gipskarton, Heraklith, Ytong, ...): 100 kg
Eternit: 100 kg
In den ASZ kann nur eine ungefähre Abschätzung der Kleinmenge und eine dementsprechende Preisgestaltung erfolgen. Der BAV empfiehlt daher, größere Mengen bei den Entsorgern im Bezirk abzugeben.


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