Haftstrafe wegen Gewalt
Vater ließ seine Kinder auf Holzscheit knien

- Der Angeklagte bekannte sich schuldig, bagatellisierte im Prozess aber seine Handlungen.
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Von Sadismus war die Rede. Ließ ein Familienvater seine beiden Buben im Volksschulalter doch glatt auf zugespitzten Holzscheiten knien, sperrte sie laut Staatsanwaltschaft in den Keller, schlug sie, zog sie an den Ohren und stopfte Essen in deren Mund, bis sie erbrechen mussten. Vor Gericht zeigte sich der Burgenländer geständig, bagatellisierte aber seine Taten.
BEZIRK OBERWART. Wie kann man so mit seinen Kindern umgehen …? Diese Frage stellten sich vermutlich alle Anwesenden im Saal 7 des Landesgerichts Eisenstadt, als die aufgelisteten Verbrechen verlesen wurden. Warf die Staatsanwältin dem beschuldigten Burgenländer vor, „beide Söhne im Alter von sechs und acht Jahren fortlaufender Gewalt ausgesetzt zu haben. Über mehrere Jahre!“
Gewalt an beiden Söhnen
Die Anklägerin konkret: „Es gab wöchentliche Schläge, die Kinder wurden in Zimmer und in den Keller gesperrt, an den Ohren gezogen. Es gab auch Faustschläge gegen den Kopf. Zudem mussten die Buben auf zugespitzten Holzscheiten knien. Teilweise wurde ihnen das Essen in den Mund gestopft, bis sie erbrechen mussten!“

- Sechs Stunden dauerte der Prozess im Saal 7 des Landesgerichts Eisenstadt.
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Sadismus
Von Sadismus sprach Andrea Posch, Anwältin der Opfer: „Unglaublich, was da vorgefallen ist!“ Da die Kinder unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden und in Therapie sind, forderte sie je 4.000 Euro Schmerzensgeld.
Auf die Frage der Richterin, warum das alles so eskaliert sei, meinte der Beschuldigte mit Wohnsitz im Südburgenland, Mitte 30, geschieden, Arbeiter: „Es war die Folge von Überlastung und Überforderung. Alles ging drunter und drüber. Zudem habe ich viel gearbeitet!“ „Sie wissen hoffentlich, dass die Kinder unter der Gewalt-Situation gelitten haben?“ „Ja. Ich bereue. Es tut mir leid. Ich bin geständig!“
„Hatten ihre Kinder Angst vor ihnen?“, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats. „Ich glaube nicht. Das hat ihnen sicher die Ex-Frau eingeredet!“ „Haben sich ihre Söhne vor den häufigen Misshandlungen gefürchtet?“ „Auf einer Seite schon! Aber eigentlich wollte meine jetzige Ex-Frau, dass ich mit den Kindern schimpfe. Sie hat mich dazu angestiftet!“

- Der beschuldigte Burgenländer (re) mit seinem Anwalt.
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Knien auf Holzstück
„Haben sie ihre Buben oft geschlagen?“ „Oft…? Öfter halt. Aber die Ex-Frau war immer dabei!“ „Wie kamen sie auf die Idee mit dem Knien auf dem Holzscheit?“ „Ich musste das als Kind auch machen. Eine Erziehungsmaßnahme. Also dachte ich, dass das auch für meine Kinder gut ist“. Kurz darauf folgte: „Aber da habe ich wohl Sch… gebaut. Das war falsch. Ich wollte das als Kind ja auch nicht!“ „Wie lange mussten die Buben auf so einem Holzstück knien?“ „Zirka zehn Minuten!“ „Die Kinder sagen, es wäre viel länger gewesen!“ „Keine Ahnung, wie die darauf kommen!“
Die Richterin konfrontierte den Burgenländer dann mit einer protokollierten Aussage seiner Kinder, dass sie mit dem Papa nichts Schönes erlebt haben. Daraufhin der Angeklagte: „Kann ich mir nicht vorstellen. Gewalt hat es doch eh nicht so oft gegeben!“ Als Anwältin Andrea Posch zu den „Reinstopf- und Erbrechensvorfällen punkto Essen nachfragte, hörte sie: „Das war nur zweimal. Bei Gulasch und Schinkenfleckerln. Aber ich habe sie nicht zum Schlucken gezwungen, ich wollte nur, dass sie das Essen kosten!“
Haft, Weisungen, Schmerzensgeld
In dem mehrere Stunden lang dauernden Prozess kam es seitens des Beschuldigten immer wieder zu bagatellisierenden Antworten. Ein aufrichtiges, reumütiges Geständnis sei das nicht wirklich gewesen, munkelten Prozess-Beobachter, ehe der Schöffensenat sein Urteil verkündete: drei Jahre Freiheitsstrafe, davon 12 Monate unbedingt. Zudem gab es Weisungen zu Bewährungshilfe und einem Antigewalttraining. An seine Kinder muss der Burgenländer je 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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