1,87 Promille und zu schnell
Haft für Alko-Lenker nach tödlichem Unfall

Der Alko-Lenker erhielt für den tödlichen Autounfall, bei dem es auch mehrere teils Schwerverletzte gab, 15 Monate teilbedingte Haft. | Foto: Gernot Heigl
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  • Der Alko-Lenker erhielt für den tödlichen Autounfall, bei dem es auch mehrere teils Schwerverletzte gab, 15 Monate teilbedingte Haft.
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Er hatte 1,87 Promille, raste mit 157 km/h in einer 100er-Zone, kam auf die Gegenfahrbahn und verursachte mit seinem Auto einen Unfall. Schuldlos musste eine Mutter und Ehefrau im Alter von 48 Jahren sterben. Der Alko-Lenker, angeklagt wegen grob fahrlässiger Tötung, sprach von „Leichtsinn“. Urteil: 15 Monate Gefängnis.

OBERWART. „Warum sind sie alkoholisiert ins Auto gestiegen und losgefahren?“, wollte die Vorsitzende wissen. „Ich dachte, es geht noch!“, so die unglaubliche Antwort eines Alko-Lenkers, Anfang 20, der sich nach einem Fest mit 1,87 Promille hinters Steuer seines Pkw gesetzt hatte und losgerast war. Mit zwei Freunden im Fond, die – ebenfalls alkoholisiert – sich an den Abend beziehungsweise an das Unfallgeschehen kaum bis gar nicht erinnern können.

Stundenlang standen Notärzte, Feuerwehr und Sanitäter auf der Oberwarter Umfahrung B63a im Einsatz. | Foto: STF Oberwart
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Kollision mit 1,87 Promille

Zu dem Crash war es  – wie berichtet – am Sonntag, den 4. August 2024, gegen 5.45 Uhr auf der Umfahrung zwischen Oberwart und Unterwart gekommen. Neben dem Todesopfer forderte der Unfall noch weitere vier teils Schwerverletzte. Notärzte, Feuerwehr und Rettung standen auf der sogenannten B63a stundenlang im Einsatz.

Eingeschlafen und Gas gegeben

„Was haben sie bei dem Fest getrunken?“ „Alle Getränke!“ „Wieviel?“ „Keine Ahnung!“ „Sie sind auf die Gegenfahrbahn geraten und haben einen Unfall verursacht. Zu der Kollision kam es mit einer Geschwindigkeit von 157 km/h in einer 100er-Beschränkung. Können sie das erklären?“ „Das Auto hatte eine Automatik. Ich vermute, dass ich eingeschlafen bin und dabei das Gas voll durchgetreten habe!“

Der Beschuldigte (2.v.l.) auf dem Weg zu seinem Prozess. | Foto: Gernot Heigl
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„Ich kenne die Strecke. Es folgt eine Linkskurve. Da sehen sie nicht weit voraus. Warum fahren sie da so schnell?“, hakte die Richterin nach. Bekam aber, außer einem Kopfschütteln, keine Antwort. „Sind sie vor dem Zusammenstoß aufgewacht?“ „Weiß ich nicht!“ „Wann haben sie den entgegenkommenden Pkw bemerkt?“ „Ich erinnere mich nur noch an Lichter!“„Haben sie gebremst?“ „Kann mich nicht mehr erinnern!“

„Was war der Grund, dass sie überhaupt gefahren sind?“ „Ich wollte meine beiden Freunde, die im Fond saßen, nach Hause führen!“ „Ihre Freunde sind durch ihr Handeln auch zum Handkuss gekommen. Wurden teils schwer verletzt!“ Wieder Kopfschütteln des Angeklagten.

Führerschein abgenommen

„Haben sie noch einen Führerschein?“ „Nein, der wurde mir für 10 Monate abgenommen!“ „Wie geht es ihnen jetzt?“ „Nicht gut, ich bin seit dem Unfall in Therapie und nehme Tabletten!“ Auf die Frage seines Verteidigers, warum er gefahren sei, meinte der Alko-Lenker: „Das war Leichtsinn!“

Beim Prozess waren auch der Sohn (mit weiß-schwarzem Anorak) und der Ehemann (3.v.l.) der getöteten Frau. | Foto: Gernot Heigl
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Seit dem verheerenden Unfall hatte es seitens des Angeklagten keine Kontaktaufnahme mit der Familie des Opfers und auch keinerlei Entschuldigung gegeben. Erst zum Ende des Verfahrens wandte sich der Burgenländer an Sohn und Ehemann der verstorbenen Frau, beide im Saal 8 des Landesgerichts Eisenstadt anwesend, und sagte: „Es tut mir von Herzen leid. Es war nie meine Absicht und vermutlich der größte Fehler meines Lebens!“

Grob fahrlässige Tötung

Wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wurde der Angeklagte schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, fünf davon muss er im Gefängnis absitzen, aus „spezial- und generalpräventiven Gründen. Damit soll auch ein Zeichen für die Allgemeinheit gesetzt werden, dass für solche Vergehen mit einer Haftstrafe zu rechnen ist!“, begründete die Vorsitzende. Die restlichen zehn Monate wurden mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Spruch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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