Einreise durch Schlepper
Asylant soll 200.000 Euro Sozialhilfe erschlichen haben

- Unschuldig bekannte sich der Asylwerber zum Vorwurf, rund 200.000 Euro Sozialleistungen erschlichen zu haben.
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Das Erschleichen von rund 200.000 Euro an Sozialleistungen wird einem Asylanten, mit Aufenthalt im Südburgenland, vorgeworfen. Weil der Mann bei der Einreise nach Österreich nur die halbe Wahrheit gesagt hat.
SÜDBURGENLAND. Exakt 197.340,26 Euro soll der Mann durch „unrechtmäßige Inanspruchnahme von Sozialleistungen“ erschlichen haben, so die Anklage. Und zwar im Zeitraum von zehn Jahren. Betroffen sind, so heißt es weiter: „… insbesondere Leistungen einer Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung sowie aus dem Titel der Sozialhilfe!“
Monatlich 1.400 Euro
Der Beschuldigte, Anfang 60, Vater zweier Kinder, verheiratet, ohne Beschäftigung, ist seit 2013 in Österreich. Monatlich erhält er rund 1.400 Euro von der Republik. Im Landesgericht Eisenstadt bekannte sich der Mann für „unschuldig“, seine Anwältin verlangte einen Freispruch.

- Der Angeklagte (2.v.l.) sprach teilweise deutsch, verständigte sich mit der Verteidigerin auf Arabisch und bediente sich im Prozess eines kurdischen Dolmetschers (re.).
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In einem alles andere als „einfachen“ Prozess. Denn der Angeklagte konnte auf Fragen durchaus in Deutsch antworten, verständigte sich mit seiner Verteidigerin auf Arabisch und bediente sich während des Verfahrens eines kurdisch sprechenden Dolmetschers.
Richterin hartnäckig
Bezüglich seiner Herkunft bedurfte es bei Richterin Michaela Stückler einer gewissen Hartnäckigkeit. „Welche Staatsbürgerschaft haben sie?“ „Syrisch!“ „Haben sie noch eine Staatsbürgerschaft?“ „Die Mutter ist Türkin. Also auch die türkische. Die wurde mir aber aberkannt!“ „Die türkische Staatsbürgerschaft?“ „Ich wurde nicht ausgebürgert. Nur der Reisepass!“
"Einreise" per Schlepper
Mittels Schlepper kam der Mann 2013 nach Österreich. „Mit welchem Dokument sind sie eingereist?“ „Mit einem syrischen Reisepass!“ „Bei ihrer ersten Einvernahme haben sie sich nur als syrischer Staatsbürger ausgegeben?“ „Ja!“ „Sie wussten aber schon, dass sie auch türkischer Staatsbürger sind, oder?“ „Mir wurde gesagt, ich muss exakt antworten und sonst keine Angaben machen!“ „Aber sie mussten vollständige Angaben machen!“ „Syrisch. Nach mehr hat man mich nicht befragt! Hätte man mich gefragt, hätte ich auch die türkische Staatsbürgerschaft genannt!“

- Die Verteidigerin forderte für ihren Mandanten einen Freispruch.
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Staatsbürgerschaft verschwiegen
Dann gab der Beschuldigte im Saal 7 zu, dass er bereits zweimal problemlos – mit türkischem Reisepass – von Österreich aus seine Mutter in der Türkei besucht hat, zuletzt vor rund eineinhalb Jahren. Das lässt den Schluss zu, hätten die österreichischen Behörden bei Gewährung des „syrischen“ Asyl-Status von einer bestehenden türkischen Staatsangehörigkeit gewusst, von Beginn an anders entschieden hätten.
So wie sie es nun per Bescheid vom 5.11.2023 getan und den Asyl-Status des Angeklagten in Österreich aberkennt haben. „Da dieser Bescheid von ihrer Anwältin bekämpft wurde, ist der aktuell noch nicht rechtskräftig!“, warf die Vorsitzende ein. „Ich werde auf das diesbezügliche Urteil warten und erst dann den Prozess fortsetzen. Zudem fordere ich weitere Unterlagen an und lade auch den zuständigen Behördenvertreter als Zeugen. Somit wird die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt!“
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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