Ein Logo für Assistenzhunde

- hochgeladen von Gloria Petrovics
Jetzt ist es da, das neue offizielle markenrechtlich geschützte Logo für die Assistenzhunde (Eigentümer des Logos: Messerli-Forschungsinstitut der Vet.med. Uni Wien)
Natürlich werden die Hunde weiterhin in den Behindertenpass eingetragen und sind damit als geprüfte Assistenzhunde ausgewiesen. Aber wenn man jedes Mal umständlich den Behindertenpass herauskramen muss, weil jemand den Nachweis verlangt, dass dieser Hund ohne Maulkorb im öffentlichen Verkehrsmittel auch wirklich ein Assistenzhund ist, dann ist das ein bisschen mühsam. Deshalb gibt es jetzt das neue Logo, das nur geprüfte Hunde führen dürfen. Es gibt zwei Versionen davon: die große mit Aufschrift, die der Hund auf der Kenndecke trägt und die man schon von weitem erkennt sowie eine kleine ohne Aufschrift, die man am Halsband, am Brustgeschirr oder am Führgeschirr des Blindenführhundes anbringen kann. Beiden ist der schwarze Hundekopf und darunter die rot-weiß-rote österreichische Fahne gemeinsam.
Alle anderen zusätzlichen Kennzeichnungen der Hunde wie „Partner-Hunde“, „Medizinischer Signalhund“, „Diabeteswarnhund“ oder was auch immer sind zwar erlaubt, haben aber keine rechtliche Bedeutung.
Jeder Assistenzhundeführer mit einem eingetragenen Hund bekommt das Logo auf Antrag. Es wird noch einige Zeit dauern, bis jeder seine schriftliche Berechtigung hat, das Logo zu führen, es weiß zwar derzeit auch noch niemand, wieviele Assistenzhunde es in Österreich wirklich gibt. Von den Blindenführhunden sind es ca. hundert, die Anzahl der eingetragenen Service- und Signalhunde ist überhaupt nicht vorhersagbar, erst die Aufstellungen der einzelnen Sozialministeriumservices werden es an den Tag bringen, wie viele Hunde in den Behindertenpass eingetragen wurden.
Ob und wie weit die Hundeführer – nicht nur solche mit Servicehunden und Signalhunden, sondern sogar auch solche mit den schon seit langer Zeit gesetzlich geregelten Blindenführhunden den Falschinformationen mancher Ausbildungsstätten aufgesessen sind, die ihnen eingeredet haben, dass ihre „Ausweise“ ohnehin das Gelbe vom Ei seien und die Eintragung in den Behindertenpass ohnehin nur mehr oder weniger ein bürokratischer Luxus, kann derzeit nicht einmal grob abgeschätzt werden – es wird sich erst im Laufe der Zeit herausstellen.
Eintragung verabsäumt?
Auf jeden Fall – wer die Eintragung für einen Hund, der als Service- oder Signalhund bezogen wurde, bis jetzt verabsäumt hat, der muss die Prüfung nachholen. Es gibt zwar noch nichts Schriftliches vom Sozialministerium, aber laut mündlicher Auskunft von dort sind allfällige Übergangsfristen zu Ende. Die tierärztliche Untersuchung wird auf jeden Fall verlangt. Ob die Qualitätsprüfung in Wien mit dem Trainer, wie sie bei jedem Hund nach den neuen Richtlinien des Ministeriums ebenfalls vorgeschrieben ist, auch nachträglich verlangt wird, bleibt abzuwarten, vielleicht wird auch drauf verzichtet, weil dafür der Trainer den Hund zu sich nehmen müsste und der Hundeführer in dieser Zeit plötzlich ohne Hund da stünde, was auch einen beträchtlichen finanziellen Aufwand erfordern würde.
Die Teamprüfung am Wohnort und in der nächsten kleinen Stadt muss jedoch auf jeden Fall nachgeholt werden.
Ob es für Hunde, die als Blindenführhunde rechtswidrigerweise ohne Prüfung ausgeliefert wurden, auch eine Möglichkeit gibt, die Prüfung nachzuholen, ist derzeit nicht bekannt.
Assistenzhunde sind immer dabei!
Es sind derzeit zahlreiche Aktivitäten im Gange, die verschiedenen Gesetze zu ändern und den Assistenzhundeführern ihre dringend notwendigen Rechte zu garantieren. Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass Personen, denen diese Rechte nicht zustehen, davon profitieren. Schwarze Schafe gibt es nämlich leider in jedem Personenkreis. Ein einziger ungeprüfter „Schwindelhund“ mit schlechtem Benehmen kann den guten Ruf aller anderen Assistenzhunde zunichte machen – deshalb auch die eindeutige Kennzeichnung. Und wenn jemand das Logo einfach kopiert und auf seinem Hund unberechtigterweise anbringt? Dann bekommt er eine Klage wegen Markenrechtsverletzung. So einfach ist das!
Aber wir wollen nicht gleich das Schlimmste annehmen. Für alle die korrekten Assistenzhundeführer soll es daher auch jetzt schon überall heißen:
„Assistenzhunde willkommen“.
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