Schulstart: Aufsichtspflichten von Schulkinder ohne genaue Altersgrenze

538 Kinder wurden 2016 am Schulweg verletzt
  • 538 Kinder wurden 2016 am Schulweg verletzt
  • hochgeladen von Alfred Hosiner

Laut Statistik Austria wurden im Vorjahr 538 Kinder bis zum 14. Lebensjahr bei Verkehrsunfällen am Schulweg in Österreich verletzt. Um das Risiko zu reduzieren, sollten Eltern den Schulweg mit ihren Kindern üben, bevor diese den Weg alleine zurücklegen. Außerdem sollte genügend Zeit für den Weg eingeplant werden, damit die Schüler die Strecke konzentriert gehen können und sich nicht beeilen müssen. Auch die elterliche Aufklärung über die Benutzung des Handys im Straßenverkehr, kann Unfälle vermeiden

.

Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen

In der Straßenverkehrsordnung ist festgeschrieben, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Straßenbenützer dürfen nicht darauf vertrauen, dass Kinder die maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen. Sie sind ausdrücklich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen, informiert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung in einer Aussendung.

Aufsichtspflicht abhängig von mehreren Faktoren

Den meisten Eltern ist es nicht möglich, ihre Kinder täglich am Schulweg zu begleiten oder sie rund um die Uhr zu Hause zu betreuen. Ende der Sommerferien stellt sich für die meisten Familien die Frage, was den eigenen Kindern zugemutet werden darf und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Anwendung finden. Der Gesetzgeber hat keine fixen Altersgrenzen vorgegeben, ab wann Kinder alleine von der Schule nach Hause gehen oder alleine zu Hause gelassen werden dürfen. Generell trifft Eltern aber eine Aufsichtspflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Eine Vernachlässigung dieser macht die Eltern haftbar. Das Maß der nötigen Aufsicht ist von unterschiedlichen Faktoren, wie dem Alter des Kindes, seiner Entwicklung sowie seiner geistigen und körperlichen Reife abhängig.

Eine zwölfjährige Schülerin, die die entsprechende Reife und Vernunft hat, wird man den Schulweg gemeinsam mit dem neun-jährigen Bruder bewältigen lassen können. Vorausgesetzt wird aber, dass sie in der Vergangenheit kein unangebrachtes Verhalten gezeigt hat, das an ihrer Verlässlichkeit zweifeln lässt. Ebenso sollte der kleine Bruder auf Anweisungen der Schwester hören.

Wer ist aufsichtspflichtig?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes sind in erster Linie die Eltern aufsichtspflichtig. Während des Unterrichts und Schulveranstaltungen die Lehrer und je nach Situation können auch Kindergärtner, Pflegeeltern oder Babysitter als Aufsichtspersonen gelten.

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