Unbegründete Entlassung nach 39 Jahren im Betrieb!

Unbegründete Entlassung nach 39 Jahren im Betrieb! Die  AK OÖ ging für den betroffenen Arbeitnehmer  vor Gericht und setzte sich in einem langwierigen Verfahren durch. (Symbol)Foto:  Ivica Stojak! Landesgericht Linz als Arbeits-, und Sozialgericht! Honora
  • Unbegründete Entlassung nach 39 Jahren im Betrieb! Die AK OÖ ging für den betroffenen Arbeitnehmer vor Gericht und setzte sich in einem langwierigen Verfahren durch. (Symbol)Foto: Ivica Stojak! Landesgericht Linz als Arbeits-, und Sozialgericht! Honora
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Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) erkämpft vor Gericht für Arbeitnehmer Nachzahlung von 132.000 Euro

Laut der eigenen Presseaussendung vom 16. 05. 2016 musste die AK ÖÖ gegen ein besonders menschenverachtendes Vorgehen eines Unternehmens aus dem Bezirk Gmunden einschreiten.

Ein älterer Mitarbeiter hatte nämlich 39 Jahre lang für das Unternehmen gearbeitet und war ohne Angabe von Gründen während eines Urlaubs entlassen worden – ein rechtswidriges Vorgehen.

Die AK OÖ ging aus diesem Grund für den Mann vor Gericht und setzte sich letztendlich in einem langwierigen Verfahren auch durch. Auf Grund dieses Engagements der AK OÖ musste dann die Firma dem zu Unrecht entlassenen Mitarbeiter nicht nur die gesetzliche Abfertigung, sondern darüber hinaus auch eine beträchtliche Abgangsentschädigung zahlen. Insgesamt erhielt dann der betroffene Arbeitnehmer fast 132.000 Euro nachgezahlt.

Hintergrund des tragischen Falles: Aufgrund einer schweren Erkrankung war der Arbeitnehmer in der Vergangenheit öfters im Krankenstand. Nach seiner Genesung arbeitete er wieder, längere Krankenstände traten nicht mehr auf. Dennoch wurde er ohne Angabe von Gründen entlassen.

Eine Begründung reichte die Firma erst nach, nachdem die AK OÖ den Fall vor Gericht gebracht hatte – und die war völlig unzureichend: Ihr Mitarbeiter sei aufgrund der längeren Krankenstände nicht mehr in der Lage, seine Arbeit zu verrichten. Dabei bestätigte ein fachärztliches Gutachten die Arbeitsfähigkeit des Mannes.

Das Gericht stellte sich vollinhaltlich hinter die AK und den Arbeitnehmer und sprach ihm die volle Abfertigung und eine Abgangsentschädigung zu.

Wo: Landesgericht, Fadingerstrau00dfe 2, 4020 Linz auf Karte anzeigen

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