Elektronischer Patientenakt verstößt gegen Verfassung
Ärztekammer läuft gegen Pläne des Gesundheitsministers Sturm
Die Elektronische Patientenakte (ELGA) sei löchrig wie ein Schweizer Käse, kritisiert Johannes Steinhart von der Wiener Ärztekammer.
WIEN (kast). Kein gutes Haar lassen die Ärzte an der geplanten elektronischen Erfassung aller Gesundheitsdaten. Unter ELGA liegt derzeit ein Gesetzesentwurf im Gesundheitsministerium, der nun auch von Verfassungsjurist Heinz Mayer kritisiert wird.
Mayer kommt in seiner Expertise für die Wiener Ärztekammer zum Schluss, dass durch ELGA das Recht auf Datenschutz nicht gewährleistet werden könne. Auch Personal, das keine Verschwiegenheitspflicht hat, hätte Zugriff auf heikle Patientendaten, so Vizepräsident Steinhart, der bereits von ELGA-Leaks spricht.
Stöger hält an ELGA fest
Im Gesundheitsministerium hält Alois Stöger am Fahrplan zur Einführung der elektronischen Akte fest. Er erhofft sich durch die Einführung des Systems eine Stärkung der Patientenrechte.
Dass Menschen, die sich vom System nicht erfassen lassen wollen, extra einen Antrag stellen müssen, sieht Jurist Heinz Mayer jedoch weniger als Stärkung, sondern eindeutig als verfassungswidrig an. Auch dass gesundheitsrelevante Lebensgewohnheiten und Umwelteinflüsse gespeichert werden müssen, hält Mayer für uferlos. Der Verfassungsrechtler befürchtet sogar, dass dadurch der gläserne Mensch hergestellt werden könne.
Masern-Epidemie
Aufruf zur Impfung
Vor allem in Frankreich, aber nun verstärkt auch in der Schweiz, Südtirol und Bayern häufen sich die Masernfälle. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) ruft daher zur Impfung auf: Aufgrund der Epidemie in Westeuropa habe ich die Gratisimpfungen auf die Altersklasse bis 25 Jahre ausgedehnt. Ich appelliere an alle, die noch nicht geimpft sind oder unsicher sind, jetzt zum Gesundheitsamt zu gehen, sagt Stöger.
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