Videoüberwachung in der eigenen Wohnung: erlaubt oder nicht?

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Videoüberwachung wird auf öffentlichen Plätzen, in U-Bahn-Stationen oder Sportstadien allgemein akzeptiert. Wie aber steht es mit der Überwachung der eigenen Wohnung? Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt, denn der Gesetzgeber räumt der Privatsphäre große Bedeutung ein.
Die eigene Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Das gilt erst recht dann, wenn Wohnung oder Haus mittels Videoüberwachung kontrolliert werden sollen. Immerhin können sich laut einer aktuellen Studie 74 Prozent der Österreicher gut vorstellen, ihre eigene Wohnung zu überwachen. Das ist auch in Ordnung, wenn die Rechte anderer gewahrt bleiben.
Ungewollte Videoüberwachung: Gesetzgeber droht mit Geldstrafen
Ist die Videoüberwachung aktiv, müssen alle Personen, die die Wohnung betreten, darüber informiert werden. Auch die Überwachung von Handwerkern, die allein im Haus arbeiten, der Putzfrau oder des Babysitters ist nicht ohne weiteres erlaubt. Dazu benötigt man eine Genehmigung der österreichischen Datenschutzbehörde. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, vor allem dann, wenn die Videoaufnahmen auch noch im Internet landen.
Nützlicher Einsatz der Videoüberwachung bei der Verbrechensbekämpfung
Steht eine Wohnung oder ein Haus zum Beispiel während eines Urlaubs längere Zeit leer, dann kann eine Videoüberwachung durchaus sinnvoll sein. Denn laut österreichischem Recht sind Aufnahmen aus einer Überwachungskamera vor Gericht als Beweismittel zulässig. Wenn sich also ein Einbrecher vor die Kamera verirrt, hat er Pech gehabt.
Privatsphäre: das Recht jedes einzelnen Bürgers
Wer immer eine Videoüberwachung in Betracht zieht, sollte bedenken, dass beim Einsatz derselben in den eigenen vier Wänden neben den rechtlichen Bestimmungen auch Fingerspitzengefühl erforderlich ist. Denn auch die Ehefrau oder die eigenen Kinder finden es nicht unbedingt lustig, wenn sie ungefragt gefilmt werden.
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