Schlacke gefährdet Grundwasser
Stadt Linz verfügt teilweisen Baustopp bei Leichtathletik-Anlage
Die Bau- und Bezirksverwaltung der Stadt Linz verfügte am Montag, einen teilweisen Baustopp für die Errichtung der Leichtathletik-Anlage der Diözese Linz am Freinberg. Bei den Bauarbeiten ist Schlacke für das Fundament eingesetzt worden, was dem von der Stadt erteilten Baubescheid widerspricht. Bevor auf dem betroffenen Abschnitt weitergebaut werden kann, erfolgt nun ein Gutachten eines externen Instituts, um festzustellen, ob die Schlacke Schadstoffe enthält.
LINZ: „Die Diözese hat beim Bau der Leichtathletik-Anlage bereits mehrfach gegen den geltenden Baubescheid und gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung verstoßen. Im konkreten Fall ist durch das Aufbringen von Schlackenmaterial das Wasserrecht betroffen, weshalb für den betroffenen Bereich eine Bausperre durch die Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz erlassen wurde, bis geklärt ist, ob das Material das Grundwasser beeinträchtigen könnte oder nicht", so die zuständige Stadträtin Eva Schobesberger (Grüne). Eine Prüfung des Materials wurde veranlasst. Ein Verwaltungsstrafverfahren ist ebenfalls bereits eingeleitet. Auch aufgrund der illegalen Baumfällungen, die vor kurzem publik wurden, muss die Diözese mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Potocnik entdeckte Schlacke-Verwendung
Aufgedeckt hat dieses Problem laut eigenen Angaben Linzplus-Fraktionsobmann Lorenz Potocnik. Er habe die große Menge an Schlacke bereits am 27. Juni auf der Baustelle bemerkt und diese Information an die zuständige Behörde weitergeleitet. "Die Verwendung mitten im Grünland schockiert mich doch sehr. Bisher kannte ich das nur im Straßen- und Gleisbau. Im Straßenbau wird das Material durch den darüber liegenden Asphalt gebunden. Das ist hier nicht der Fall", so Potocnik.
Diözese sieht Verantwortung beim Bauunernehmen
Die Diözese äußert sich, nach der Information seitens des Magistrats zu dem Vorfall folgendermaßen: "Als Auftraggeber ist es uns aber wichtig, dass sämtliche verwendete Baustoffe der Umweltverträglichkeit entsprechen und Auflagen, die im Sinne des Naturschutzes erteilt wurden, auch eingehalten werden. Daher steht die Firma Porr nun in der Pflicht, sämtliche Auflagen seitens der Baubehörde zu erfüllen. Kosten, die durch etwaige Sanierungsmaßnahmen oder Bauverzögerungen entstehen, sind selbstverständlich vom Bauunternehmen zu tragen. Die weiteren konkreten Schritte hat die Firma Porr in enger Abstimmung mit den Behörden und nach deren Vorgaben durchzuführen."
Die Diözese Linz hat mit der Errichtung der Leichtathletik-Anlage erfahrene Unternehmen beauftragt in der Annahme, dass die behördlichen Vorgaben entsprechend erfüllt werden. Daher ist es unverständlich, dass die Firma Porr gegen diese Auflagen verstößt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.