Nach unappetitlichem AK-Test
Lebensmittelaufsicht führt Schwerpunktaktion in Kebap-Lokalen durch

- Als Reaktion auf den schlecht ausgefallenen "Kebap-Test" der Arbeiterkammer Oberösterreich überprüft die städtische Lebensmittelaufsicht jetzt verstärkt jene Lokale.
- Foto: panthermedia
- hochgeladen von Silvia Gschwandtner
Als Reaktion auf den Konsumententest der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) in zehn Linzer Kebap-Lokalen soll die städtische Lebensmittelaufsicht jetzt verstärkt in diesen Lokalen kontrollieren. Das teilte der für Gesundheit zuständige Stadtrat Michael Raml (FPÖ) gestern per Aussendung mit.
LINZ. Zehn Linzer Gastronomiebetriebe wurden im Zuge des aktuellen Kebab-Tests der AK OÖ unter die Lupe genommen. Bei der Untersuchung auf Enterobakterien lieferten die Proben laut Arbeiterkammer OÖ in sechs Fällen Hinweise auf ungenügende Hygiene oder unsaubere Rohware. Darüber hinaus wurden teilweise Geruchs- und Geschmacksmängel festgestellt. Aufgrund der Ergebnisse verstärkt die städtische Lebensmittelaufsicht auf Anordnung von Stadtrat Michael Raml die Kontrollen in Linzer Kebab- und Imbiss-Lokalen.
Raml veranlasst verstärkte Kontrollen
„Unzulässige Hygiene in Gastrobetrieben ist nicht zu tolerieren. Die städtische Lebensmittelaufsicht kontrolliert selbstverständlich in regelmäßigen Abständen alle Gastronomiebetriebe im gesamten Stadtgebiet. Die Lebensmittelpolizei nimmt zusätzlich als Sofortmaßnahme verstärkte Kontrollen in einschlägigen Betrieben vor“, informiert Raml. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2.457 Gastronomiebetriebe in Linz überprüft.
Letzte Schwerpunktaktion in Kebap-Lokalen 2020
2020 gab es bereits eine Schwerpunktaktion in Kebab-Lokalen. Dabei wurden 34 Proben gezogen, davon wurden zwei Proben mit „nicht sicher“ beurteilt. Zudem wurden auch mehrere Organmandate wegen weiterer Mängel ausgestellt. Mögliche Konsequenzen für den Betreiber können von Ermahnung und sofortiger Mängelbehebung über Organmandate bis zu 50 Euro bis hin zu Verwaltungsstrafanzeigen, Betriebsschließungen und Gerichtsanzeigen wegen Gesundheitsschädigung reichen.


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