Oö. Wirtesprecher zu 2G in der Gastronomie
„Sind weder Verursacher noch Problemlöser“
Wo bisher 3-G gilt wird ab Montag, 8. November, nur noch die 2-G-Regel gelten. – so auch in der Gastronomie. Oberösterreichs Wirtesprecher Thomas Mayr-Stockinger, Gastronom und Hotelier aus Ansfelden, richtet einen Appell an die Politik und die Oberösterreicher.
LINZ-LAND. Eines steht für den obersten Wirtevertreter Oberösterreichs außer Frage, „dass ein Großteil unserer Kernzielgruppe geimpft ist. Natürlich ist die 2-G-Regel eine Mega-Belastung für unsere Branche aber es ist alles besser als zuzusperren, was wir im Vorjahr machen mussten.“
Gastronomie hofft auf Unterstützung
Für Stockinger ist die Gastronomie weder Verursacher noch Problemlöser, „aber natürlich leisten wir unseren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.“ Dafür hofft der Branchenvertreter auf die Regierung, „dass diese die Branche weiterhin unterstützt. Diese soll den aktuellen Umsatzsatz bei fünf Prozent belassen und nicht zu Jahresende erhöhen. Weiters erwarten wir uns, dass die Kurzarbeitsregelung auf die Situation angepasst wird.“
„Lasst den Lieblingswirt nicht im Stich“
Richtung der Bevölkerung richtet Stockinger seinen Appell, „dass die Geimpften den Lieblingswirt nicht im Stich zu lassen . Die Wirtshäuser sind sicher, leider sind wir immer die Leidtragenden. Wir hoffen, dass die Nichtgeimpften NICHT in die unkontrollierten Privatbereiche, Vereinsheime oder Garagen, ausweichen und dort feiern.“
Gemischte Gefühle bei der Hotellerie
Gerold Royda, Fachgruppenobmann der Hotellerie, sieht die künftigen 2-G-Regeln mit gemischten Gefühlen. „Sicher der einzige Weg für Wintersaionbetriebe um Gäste aus dem Ausland nach Österreich zu holen. “Auf der anderen Seite wird die Geschäftshotellerie, die Geschäftsreisende und Arbeiter beherbergt, am Anfang Probleme mit der Testung bekommen. „Warum? Ausländische Mitarbeiter können mit 3-G arbeiten, aber dürfen nur mit 2-G ins Hotel“, so Royda der fordert, „dass ausländische Gäste, die mit einem 3-G-Nachweis in Oberösterreich arbeiten dürfen, auch zum Wohnen mit einem 3-G-Nachweis auskommen müssten.“
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