Halloween: Süßes oder es gibt Saures!

Streiche sind in der Nacht zu Halloween oftmals keine Kavaliersdelikte. | Foto: privat
  • <b>Streiche sind in</b> der Nacht zu Halloween oftmals keine Kavaliersdelikte.
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  • hochgeladen von Klaus Niedermair

Die Polizei warnt zu Halloween am Samstagabend vor übertriebenen Scherzen und Streichen. Sachbeschädigungen könnten nämlich ein gerichtliches Nachspiel haben.

Erziehungsberechtigten sollten mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Erklären Sie den Kindern, dass manche „Streiche“ gerichtlich oder zivilrechtlich strafbare Handlungen darstellen. Machen Sie sie fit für eine lustige und nicht strafbare „Halloween-Tour“:

Übersicht der Verbote:

• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
• Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
• Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
• Das Zerstören von Blumenbeeten
• Das Auskippen von Mülltonnen
• Das tatsächliche Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine Süßigkeiten
oder Geld herausgeben)
• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
• Lärmbelästigungen von Anwohnern


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