Schreiben des Landesfeuerwehrverbandes
Klare Regelung für Freiwillige Feuerwehren bei Hilfe für Erdbebenopfer
![Foto: FF Kaindorf a. d. S.](https://media04.meinbezirk.at/article/2021/01/05/4/25210044_L.jpg?1609854763)
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Nach dem jüngsten Erdbeben in Kroatien hat die Südsteiermark große Hilfsbreitschaft bekundet. Seit Tagen sind auch viele Hilfstransporte der Freiwilligen Feuerwehren und von Privaten aus dem Bezirk und darüber hinaus zu den Erdbebenopfern unterwegs. In einem Schreiben kommuniziert der Landesfeuerverband Steiermark nun klare Regeln.
Leibnitz ist rund 200 Kilometer vom jüngsten Erdbebengebiet entfernt und so macht das jüngste Erdbeben in Kroatien auch die Südsteirer sehr betroffen. So wurde umgehend an vielen Standorten im Bezirk und darüber hinaus für die betroffenen Erdbebenopfer gesammelt und eine Welle der Hilfstransporte in Kraft gesetzt. Maßgeblich beteiligt daran sind auch die Freiwilligen Feuerwehren im Bezirk Leibnitz, die jetzt über die korrekte Vorgangsweise Post erhielten.
10-tägige Quarantäne
Aufgrund der immer häufiger auftretenden Anfragen und der in immer größerer Zahl organisierten Hilfstransporte durch Feuerwehren der Steiermark in das Erdbebengebiet in Kroatien, hat der Landesfeuerverband die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
In einem Schreiben, dass an den Bereichsfeuerwehrkommandanten und die Kameraden gerichet ist, heißt es: "Laut den im Landesfeuerwehrverband vorliegenden Informationen und nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Inneres handelt es sich bei diesen Transporten um privat organisierte Hilfstransporte in das Erdbebengebiet, für die es keinen behördlichen Auftrag gibt. Diese Transporte sind auch nicht durch den Landesfeuerwehrverband oder den zuständigen Bereichsfeuerwehrverband in Auftrag gegeben worden. Somit können für jene Personen, die diese Transporte durchführen, keine Ausnahmen von den bestehenden gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die COVID-19 Verordnungen der Bundesregierung geltend gemacht werden! Konkret bedeutet das unter anderem, dass diese Personen unmittelbar nach der Rückkehr nach Österreich eine 10-tägige Quarantäne antreten müssen."
Kosten müssen selbst getragen werden
Was die Übernahme der Kosten betrifft, wird klargestellt, dass diese für den Transport von den Feuerwehren selbst getragen werden müssen, wenn kein behördlicher Auftraggeber dieser Hilfstransporte vorliegt. Außer es gibt andere Vereinbarungen zur Bedeckung der Kosten z.B. mit der Gemeinde. Da es sich um keine Tätigkeit im Sinne des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes (StFWG) oder des Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (StFGPG) handelt, kann nicht automatisch von einer Kostenübernahme durch die Gemeinde ausgegangen werden.
Der Landesfeuerwehrverband weist darauf hin, dass alle Feuerwehren, die einen der Hilfstransporte durchführen, sich ordnungsgemäß bei der Landesleitzentrale Florian Steiermark für die Dauer dieses Transportes abzumelden und bei der Rückkehr wieder als „einsatzbereit“ zu melden haben.
Der Versicherungsschutz ist bei diesen Transporten für Fahrzeuge und Mannschaft jedenfalls gegeben, auch wenn kein behördlicher Auftrag vorliegt.
"Der Landesfeuerwehrverband begrüßt prinzipiell alle Intentionen von Feuerwehren, rasche und unbürokratische Hilfe für Opfer von Naturkatastrophen zu gewährleisten. Es muss in diesem Zusammenhang aber immer eine Rechtsbasis und eine koordinierte Vorgangsweise angestrebt werden, um etwaige Probleme und Schwierigkeiten im Nachhinein zu verhindern", betont Dienststellenleiter OBR d.LFV Michael Jost im Schreiben.
Offizielle Fahrten ausgenommen
Im Auftrag des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark fuhren kürzlich etliche steirische und niederösterreichische Feuerwehren in das Krisengebiet, darunter befand sich auch die FF Kaindorf an der Sulm.
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