Baumeister Markus Suppan im Gespräch
Informationen, die ein Häuslbauer wissen muss
Nachhaltig, ökologisch und energieeffizient: Die Anforderungen an den Hausbau sind enorm gestiegen. Wer den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen will, sollte rechtzeitig Expertinnen- und Expertenrat einholen. MeinBezirk.at sprach mit Baumeister Markus Suppan.
LEIBNITZ. Steigende Baukosten und viele gesetzliche Neuerungen stellen Häuslbauerinnen und Häuslbauer vor immer größere Herausforderungen. Wer in die eigenen vier Wände investiert, ist allerdings gut beraten, keine halben Lösungen zu planen, damit böse Überraschungen ausbleiben.
Nachhaltig und effizient
"Die Anforderungen an den Hausbau sind enorm gestiegen. Zu Recht. Denn ein modernes Haus sollte mittlerweile neben der Energieeffizienz auch den Parametern der ökologischen und wohngesunden Bauweise entsprechen", betont Baumeister Markus Suppan. Mit der Steiermärkischen Raumordnungs- und Baugesetznovelle 2022 traten im Vorjahr maßgebliche Neuerungen in Kraft, die jeden Häuslbauer betreffen.
Vermessungsnachweis ist Pflicht
Suppan verweist verweist auf die verpflichtende Vorlage eines Vermessungsnachweises bei Neu- und Zubauten, wenn der Bauplatz nicht im Grenzkataster gelegen ist. Wer baut, muss nach der Fertigstellung von Neu- und Zubauten von Gebäuden einen Vermessungsplan an die zuständige Gemeinde übermitteln. "Das gilt auch bei Fertigstellungsmeldung von Projekten, welche bereits vor dem 29. Juni 2022 fertiggestellt wurden, jedoch die Fertigstellungsmeldung erst nach dem 29. Juni 2022 erfolgt ist", betont Suppan.
Photovoltaikanlage Pflicht
Wesentliche Neuerungen gelten auch, was das Thema Energieeffizienz betrifft. "Bei Neubauten von Wohngebäuden mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 100 m² sind auf den Bauwerksoberflächen oder auf sonstigen baulichen Anlagen auf dem Bauplatz solare Energiesysteme zu errichten", weist Suppan hin. Dabei sind je angefangener 100 m² konditionierter Brutto-Grundfläche Photovoltaikanlagen mit einer Brutto-Fläche von mindestens drei Quadratmetern oder solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Fläche von mindestens einem Quadratmeter anzubringen.
Bei Neubauten sowie bei Gebäuden, die durch Nutzungsänderung konditioniert werden, ist die Neuerrichtung von Feuerungsanlagen für flüssige fossile und feste fossile Brennstoffe sowie für fossiles Flüssiggas unzulässig. Suppan: "Wer vor der Entscheidung steht, welches Heizsystem er in Zukunft in den eigenen vier Wänden einsetzen möchten, hat Dank der technischen Entwicklungen heute die Wahl zwischen mehreren vielversprechenden Systemen."
Das ist neu
"Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohngebäuden, oder wenn durch Nutzungsänderungen Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder mit mehr als zehn Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge entstehen, ist für alle Abstellplätze eine Leitungsinfrastruktur (Leerverrohrung, Platzreserven für Stromzähler und Stromverteilung) zur nachträglichen Ausstattung mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge herzustellen", informiert Suppan weiter.
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