St. Georgens Bürgermeister verurteilt
Der St. Georgener Bürgermeister Karl Markut (Team Stronach) musste sich am Freitag vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten und wurde wegen Untreue und betrügerischer Krida zu zwölf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 33.000 Euro plus Schadenersatz verurteilt.
ST. GEORGEN. Der seit 25 Jahren regierende Bürgermeister von St. Georgen im Lavanttal, Karl Markut vom Team Stronach, wurde am Freitag am Landesgericht Klagenfurt in seiner früheren Funktion als "Wigo-Haus"-Geschäftsführer wegen Untreue und betrügerischer Krida verurteilt.
Folgt nun Markuts Rücktritt?
Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautet: Zwölf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 33.000 Euro plus Schadenersatz. Ob der Langzeit-Ortschef zurück tritt oder nicht, was das Team Stronach und die anderen Fraktionen im Gemeinderat dazu sagen und wie die Menschen im Dorf darüber denken - lesen Sie in Kürze hier!
Sehr überrascht von dem gestrigen Urteil zeigt man sich beim Team Stronach: "Wir werden in den nächsten Tagen intensiv darüber beraten, wie wir mit der Angelegenheit umgehen", so Pressesprecher Thomas Fian, der darauf verweist, dass Markut zuletzt keine Rolle mehr im Team Stronach gespielt hat.
SPÖ fordert Markuts Abschied
"Wer wegen betrügerische Krida verurteilt wird, der hat in einer Gemeindestube nichts verloren! Ende der Diskussion!", heißt es in einer ersten Stellungnahme von SPÖ-Landesgeschäftsführer Daniel Fellner auf seiner "Facebook"-Seite. Dass es zur noch nicht rechtskräftigen Verurteilung von Markut derzeit zwei verschieden lautende Aussagen von Seiten des Landesgerichtes in den Medien gibt, beschäftigt die Freiheitlichen in St. Georgen.
"Die Pressesprecherin verlautbarte, dass 'auch wenn zu den zwölf Monaten noch eine Geldstrafe von 33.000 Euro dazu komme, müsse Markut nicht zurücktreten', der Landesgerichts-Vizepräsident Manfred Herrnhofer wiederum gab bekannt, dass 'Die Umwandlung eines Teils der Haftstrafe in eine Geldstrafe bedeutet nicht, dass das Urteil unter die Ein-Jahres-Grenze fällt. Die 360 Tagsätze zu je 93 Euro sind somit Teil der Strafe'", wundern sich Gemeindevorstand Martin Hinteregger und Ortsparteiobmann Stefan Spanschel in einer Aussendung.
Zu diesem Urteil käme noch hinzu, dass der Vorwurf der Urkundenfälschung aus dem gestrigen Verfahren ausgeschieden wurde und somit auch noch verhandelt werden muss und wahrscheinlich weitere Konsequenzen nach sich ziehen wird.
"Amt bis zur Klärung vorerst ruhend stellen"
"Der Umstand, dass laut Richter Kugi seit 1. Jänner dieses Jahres Untreue deutlich milder bestraft wird und somit Markut deshalb ein in Vergleich zum Vorjahr deutlich milderes Urteil erfuhr, sollte nicht unerwähnt bleiben", meinen die FPÖler und fordern daher, "dass auf Grund der Unklarheit über die rechtlichen Auswirkungen des derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteils der Bürgermeister Karl Markut aufgefordert wird, das Amt bis zur Klärung dieses Umstandes vorerst ruhend zu stellen." Und, so Hinteregger und Spanschel weiter: "Danach ist entweder der Amtsverlust laut Kärntner Allgemeiner Gemeindeordnung (K-AGO) gegeben oder er sollte sich die moralische Frage zur Verurteilung und dem nur knapp entgangenen Amtsverlust stellen."
ÖVP will noch beraten
Die ÖVP St. Georgen will sich laut ihrem Ortsparteiobmann Karl Mollhofer zum noch nicht rechtskräftigen Urteil nicht äußern. Markut selbst schloss indes öffentlich schon mehrmals einen Rücktritt aus.
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