Nach Kündigung
Steibl und TVB Paznaun-Ischgl treffen sich bei Gericht

Das Dienstverhältnis von Marketing-Geschäftsführer aufgelöst: Andreas Steibl bekämpft seine Kündigung vor Gericht. | Foto: Othmar Kolp
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ISCHGL (otko). Der langjährige Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl klagt gegen die Kündigung. Für den TVB Paznaun-Ischgl ist diese rechtens. Am  19. November findet dazu die erste Tagsatzung des Zivilprozesses statt.

TVB Paznaun-Ischgl trennte sich von Andreas Steibl

Jahrelang war Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl das Aushängeschild von Ischgl. Nach 18 Jahren wurde das Dienstverhältnis vom Tourismusverband Paznaun-Ischgl aufgelöstdie BezirksBlätter berichteten.

TVB Paznaun-Ischgl und Andreas Steibl treffen sich am 19. November bei Gericht. | Foto: Othmar Kolp
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Zuletzt hat es immer wieder Gerüchte und Spekulationen gegeben. Hinter vorgehaltener Hand sprachen zahlreiche Hoteliers und Touristiker von Querelen innerhalb des mächtigen Verbandes. Schließlich informierte der TVB Paznaun-Ischgl seine Mitglieder im September über die Auflösung des Dienstvertrages mit Steibl. Auf Nachfrage der BezirksBlätter präzisierte Obmann Alexander von der Thannen, dass es ein Vorstandsbeschluss und nicht seine alleinige Entscheidung war.

"Andreas Steibl ist bereits nicht mehr im Büro und konsumiert bis Ende Mai 2022 noch seinen Resturlaub. Über die Gründe wird seitens des Tourismusverbandes aber nicht kommuniziert",

ließ der Obmann für Spekulationen offen. Eine angestrebte einvernehmliche Lösung habe Steibl aber abgelehnt.

Das Dienstverhältnis von Marketing-Geschäftsführer aufgelöst: Andreas Steibl bekämpft seine Kündigung vor Gericht. | Foto: Othmar Kolp
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Das Gesicht von Ischgl

Am 19. November gibt es nun aber in Innsbruck ein gerichtliches Nachspiel. Andreas Steibl bekämpft seine Kündigung im Rahmen eines Zivilrechtsprozesses. Laut der Argumentation von Anwalt Markus Orgler sei Andreas Steibl zum Gesicht von Ischgl geworden - Die erfolgreiche Arbeit für den Tourismusort und die enge Verknüpfung mit der Marke Ischgl könne bei einer Bewerbung bei anderen Tourismusorten sogar als Hindernis gesehen werden. Man hoffe, dass beim Zivilprozess eine Vernunftslösung zustande komme.

TVB-Obmann Alexander von der Thannen bei der Vollversammlung: "Die Kündigung ist rechtens." | Foto: Othmar Kolp
  • TVB-Obmann Alexander von der Thannen bei der Vollversammlung: "Die Kündigung ist rechtens."
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Von der Thannen: "Kündigung ist rechtes"

Danach ist es im Moment aber eher nicht aus. TVB-Obmann Alexander von der Thannen nahm im Punkt Allfälliges bei der Vollversammlung am 16. November auf Nachfrage dazu Stellung:

"Andreas Sreibl wurde beurlaubt und wir haben eine neue Marketingsleiterin bestellt, die im Dezember ihren Dienst beginnt. Steibl fechtet die Kündigung vor Gericht an und am Freitag findet die erste Tagsatzung bei der Verhandlung statt. Die Kündigung ist rechtes und unsere Rechtsvertreter verweisen auf die eindeutige und klare Rechtslage."

Gerichtsprozess wegen Kündigung von Steibl
Dienstverhältnis aufgelöst – Andreas Steibl nicht mehr Geschäftsführer

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