Covid-19 in Tirol +++UPDATE+++
Paznaun, St. Anton am Arlberg: Informationen zur häuslichen Isolation - Tirolweite Ausgangssperre
BEZIRK LANDECK/PAZNAUN/ST.ANTON. Coronavirus: Personen, die im Paznauntal bzw. St. Anton waren, sollen sich für 14 Tage selbst isolieren. Informationen vom Land Tirol zur richtigen Verhaltensweise.
+++UPDATE: Tirolweite Ausgangssperre in Kraft getreten +++
+++Update: Tirolweite Ausgangssperre+++
Bei einer Erklärung zu aktuellen Entwicklungen und weiteren Maßnahmen bezüglich des Coronavirus in Tirol gab LH Günther Platter eine Ausgangssperre bekannt:
"Das Land Tirol verordnet eine Verkehrsbeschränkung:
Prinzipiell wird eine Verkehrsbeschränkung aller Personen vorgenommen, die sich im Land Tirol aufhalten. Ohne einen triftigen Grund darf niemand seine Wohnung verlassen.
Es gibt aber einige Ausnahmen. Die Ausnahmen sind: Beruflich notwendige Gründe, medizinische Versorgung, Versorgung der Grundbedürfnisse, Rückkehr zum eigenen Wohnort und wenn es berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes gibt. Die Menschen dürfen nur noch in Ausnahmefällen das eigene Haus verlassen. Es ist aber erlaubt, einkaufen zu gehen, Besorgungen bei der Apotheke zu machen, Geld vom Geldautomaten abzuheben, zum Arzt zu gehen oder den Hund auszuführen.
Der Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause ist erlaubt. Allerdings sind die Menschen angehalten, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Besuche bei Älteren und Minderjährigen, körperlich geschwächten Personen und Behinderten sind jedoch erlaubt.
Weiters darf man Besorgungen und Erledigungen für jene Menschen machen, die die Wohnung nicht verlassen können oder aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr verlassen sollen.
Die Exekutive darf Menschen und Autos anhalten und kontrollieren, damit die neuen Maßnahmen auch eingehalten werden.
Diese Maßnahme gilt vorerst für 1 Woche und tritt mit Aushang der Verordnung heute in Kraft."
Häusliche Isolation bei Aufenthalt in St. Anton oder Paznaun
Nachdem gestern, Freitag, das Paznauntal und St. Anton isoliert wurden, appelliert LH Günther Platter: „Die Isolierung der Gemeinden Ischgl, Kappl, See, Galtür und St. Anton war keine leichte Entscheidung – aber eine richtige. Es ist unsere Aufgabe, dass wir uns auf alle Szenarien einstellen und die Gesundheits- und Sicherheitsversorgung gewährleisten. Nun geht es darum, dass der Virus sich von den definierten Gebieten nicht weiter ausbreiten kann. Deshalb appellieren wir auch an all jene, die in den vergangenen 14 Tagen bzw. seit Freitag, dem 28. Februar, sich im Paznauntal bzw. St. Anton aufhielten, sich freiwillig häuslich zu isolieren – damit tragen sie wesentlich dazu dabei, dass wir das Risiko einer Weiterverbreitung aus diesen Gebieten verhindern können.“ Es sei keine leichte Situation, dennoch ist sich LH Platter sicher, dass Tirol dies schaffen wird: „Jetzt heißt es zusammenhalten. Anstelle des Einzel- tritt das Gemeinwohl – wir alle haben eine Verantwortung gegenüber unseren Freunden, Familien und Mitmenschen.“
Gesunde Personen werden nicht getestet
Zudem appelliert die Landessanitätsdirektion an die Bevölkerung für ihr Verständnis, dass gesunde Personen – unabhängig davon, ob sie aus dem Paznauntal bzw. St. Anton oder anderen Bezirken in Tirol kommen – nicht auf den Coronavirus getestet werden: „Die Testressourcen sollen für jene zur Verfügung stehen, wo es einen begründeten Verdacht für eine mögliche Coronavirus-Erkrankung gibt. Gesunde Personen sind angehalten, ihren Gesundheitszustand zu beobachten und sich sozial bestmöglich zu distanzieren.“
Vonseiten der Landessanitätsdirektion sind daher folgende Informationen zu berücksichtigen:
Personen, die sich im Paznauntal bzw. St. Anton aufhalten
Für gesunde Personen, die sich derzeit im Paznauntal bzw. St. Anton aufhalten gilt, dass sie sich sozial bestmöglich distanzieren und ein entsprechendes Hygieneverhalten sicherstellen. Grundsätzlich können sie sich frei bewegen, sollten aber Zusammenkünfte jeglicher Art bestmöglich meiden.
Bei Personen, die sich im Paznauntal bzw. St. Anton aufhalten und leichte Symptome aufweisen gilt, dass sie ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Symptome sich umgehend in eine freiwillige Heimisolierung begeben und soziale Kontakte meiden. Dies gilt jedenfalls für 14 Tage bzw. solange, bis sie für mindestens drei Tage gesund sind. Auch gilt es für sie ihren Gesundheitszustand zu beobachten. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist jedenfalls ein/e Ärztin/Arzt bzw. die 1450 zu kontaktieren.
Bei schweren Symptomen wie hohes Fieber, Atemnot oder einem schweren Krankheitsgefühl ist jedenfalls die/der örtliche Hausärztin/Hausarzt telefonisch zu kontaktieren. Nach Rücksprache erfolgt eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bzw. ob eine häusliche Quarantäne unter Beobachtung des Gesundheitszustandes möglich oder ein Transport in das Krankenhaus notwendig ist. Dort erfolgt ein Abstrich.
Bei definitivem Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person gilt jedenfalls eine 14-tägige Quarantäne ab dem Zeitpunkt des Letztkontaktes.
Personen, die sich im Paznauntal/St. Anton aufhielten bzw. von dort abreisen
Für ausländische Gäste, die aus dem Paznauntal bzw. St. Anton abreisen gilt: Wenn sie keine Symptome aufweisen, wird an sie appelliert, sich für 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolierung an ihrem regulären Wohnort zu begeben. Sie erhalten bei ihrer Abreise ein Informationsblatt und müssen sich zuhause bei den Gesundheitsbehörden melden. Ihre Identitäten werden bereits bei ihrer Abreise festgestellt – diese Daten werden an die ausländischen Behörden übermittelt. Österreichische Gäste werden für 14 Tage im Paznauntal bzw. St. Anton isoliert.
Auch Personen, die in den vergangenen 14 Tagen im Paznauntal bzw. St. Anton waren, sollen sich freiwillig häuslich isolieren – die 14 Tage gelten ab dem Tag des letzten Aufenthaltes. Sie werden als Kontaktpersonen der Kategorie 3 behandelt. Sie alle sollen sich in den kommenden 14 Tagen hauptsächlich zuhause aufhalten und ihren Gesundheitszustand genau beobachten. Für das Personal der Daseinsvorsorge, insbesondere den Bezirk Landeck, wurde eine solche Risikoabschätzung bereits durchgeführt: Die Bediensteten der medizinischen Einrichtungen werden ihren Dienst nach Vorgabe des Krankenhauses auch weiterhin durchführen. Sie werden angehalten ihren Gesundheitszustand noch stärker als bisher zu beobachten und haben sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an entsprechende Vorgaben der Einrichtung zu halten (Abstriche). Bei allfällig auftretenden Symptome (hohes Fieber, Atemnot, schweres Krankheitsgefühl) gilt es jedenfalls eine/einen Ärztin/Arzt zu kontaktieren bzw. die 1450 zu wählen.
Bei definitivem Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person gilt jedenfalls eine 14-tägige Quarantäne ab dem Zeitpunkt des Letztkontaktes.
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