A22-Vollgasjunkie wird jetzt zur Kasse gebeten
Das Überholmanöver eines 52-jährigen Hollabrunners, der bei Dunkelheit und strömendem Regen auf der A 22, Richtung Heimat unterwegs war, dauerte dem, wegen Nötigung angeklagten, Lenker (73) eines S-Klasse-Mercedes wohl zu lange.
Mit der Lichthupe irritierte er den vor ihm fahrenden Hollabrunner und als sich dieser nach dem Überholmanöver nach rechts einordnen wollte, musste er sein Vorhaben abbrechen, weil der Mercedes hupend rechts überholte. Nicht genug damit, ein nicht verkehrsbedingtes Bremsmanöver nötigte den Hollabrunner zu einer Vollbremsung.
Zunächst wollte sich der Angeklagte an keinen außergewöhnlichen Vorfall erinnern, nach den eindeutigen Aussagen des Hollabrunners und seiner Frau gestand er aber dann doch ein, sich nicht richtig verhalten zu haben. Damit war der Weg für eine Diversion frei: Wenn der Mercedes-Pilot 5.000 Euro Geldbuße binnen 14 Tagen zahlt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
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