Schutz der Urheberrechte im Internet

- Auch ohne Copyright-Zeichen sind die Werke im Internet geschützt
- Foto: Wilhelm Eigenberger, Regionaut aus Klagenfurt
- hochgeladen von Wilhelm Eigenberger
Schöne Fotos, gute Texte, Musikwerke, das Internet ist voll von den Sachen die uns gefallen. Doch darf man sich einfach so, mir nix, dir nix, die z.B. schönsten Fotos herunterladen und diese dann einfach für eigene Zwecke nützen? Die Antwort hierzu ist einfach: ein klares nein! Wenn sie es trotzdem machen, ist das eine Verletzung des Urheberrechts und kann für Sie ziemlich teuer werden. Obwohl die Fotos, Bilder , Grafiken sowie Musik oder Texte auf den Webseiten nicht ausdrücklich im Urheberrechtsgesetzt erwähnt werden, fallen diese auch unter den Schutz der Urheberrechte. Falls jedoch diese Web-Inhalte von dem Urheber zum jedermann gebrauch freigegeben wurden, kann man und darf man sie sorglos benützen. Falls das Werk von dem Urheber nicht freigegeben wurde, Sie wollen es aber trotzdem nützen, hollen Sie sich die Einwilligung des Urhebers, aber achten Sie darauf, dass er auch der Ersteller des Werkes ist. Falls Sie aber ein Risikoliebhaber sind und doch welche Fotos oder andere Werke einfach so herunterladen und diese auch irgendwo wieder veröffentlichen, werden Sie nicht lange auf einen Brief des Anwalts warten. Schon das Abmahnschreiben verursacht finazielle Kopfschmerzen und wenn es zu einm Prozess kommt, deren Streitwert in Österreich bei 36.000 Euro liegt, dann wird es wirklich teuer. Ihre Verteidigungs-Strategie vor dem Richter "Woher soll ich den wissen, dass das verboten ist?" wird leider nichts bringen. Was es den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch betrifft, gilt im Urheberrecht die verschuldensunabhängige Haftung.
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