ACHTUNG - GIS-Gebührenbefreiung - ab 01.01.2020 neue Einkommensgrenzen ..
GIS = Gebühren Info Service GmbH - Wo bleiben die Informationen über die GIS-Gebührenbefreiung?
GIS-Gebührenbefreiung
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Außerdem ist eine Ökostromkostenbefreiung und ein Antrag auf einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich.
Für die Prüfung der angeführten Befreiungsanträge ist die GIS Gebühren Info Service GmbH zuständig(Link).
Für "einkommensschwache Haushalte" wäre bei einer GIS-Befreiung und bei einer Ökostromkostenbefreiung sowie bei einem "eventuellen Zuschuss" zum Fernsprechentgelt eine Entlastung von bis zu 550,-- Euro im Jahr möglich.
GIS-Netto-Einkommensgrenzen 2020
Der HÖCHSTSATZ des Haushalt-Netto-Einkommens ab 01.01.2020 liegt bei einem ein-Personenhaushalt bei 1.082,65 Euro, für zwei Personen bei Euro - siehe homepage GIS - und für jede weitere Person bei jeweils 167,05 Euro mehr. (Datenquelle GIS homepage Stand 21.04.2020).
Abzugsfähige Ausgaben können berücksichtigt werden (Mietkosten etc.):
Übersteigt das Nettoeinkommen die obigen, maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller "abzugsfähige Ausgaben" geltend machen, wie z.B. Miet- und Betriebskosten usw.
Beispiel für einen 1-Personenhaushalt:
Pension mtl. netto Euro 1.349,17
abzgl. mtl. Miet- und Betriebskosten (ohne Gas/Strom) Euro 290,--
= verbleibt mtl. ein Nettoeinkommen Euro 1.059,17
Mit Berücksichtigung der Miet- und Betriebskosten ist das mtl. Nettoeinkommen unter der maßgeblichen Betragsgrenze von Euro 1.082,65 und wäre somit ein Antrag auf GIS-Gebührenbefreiung, auf Ökostromkostenbefreiung und auch auf einen eventuellen Zuschuss zum Fernsprechentgelt bei der GIS-Gebühren Info Service GmbH. möglich.
Weitere Beispiele in Ausarbeitung.
Wo bleiben die Unterstützung und die entsprechenden Maßnahmen durch die Politik?
GIS Gebührenbefreiungen - Warum gibt es keine Informationen in den österreichischen Radio- und Fernsehsendungen, in den Printmedien etc. - immerhin geht es für einkommensschwache Haushalte um rund 300,-- Euro Entlastung im Jahr?
Ökostromkostenbefreiung - Warum informieren die Stromnetzbetreiber nicht über die Möglichkeit der Ökostromkostenbefreiung - immerhin geht es für einen einkommensschwachen Haushalt um rund 90,-- Euro Entlastung bei der Stromrechnung im Jahr (Durchschnitt).
Zuschuss Fernsprechentgelt - da geht es um bis zu rund 144,-- Euro Entlastung bei der "Handy-Abrechnung" im Jahr (A1).
(Tippfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten)
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