Neue Adresse für Aufenthalt und Niederlassung

- Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz besuchte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bevölkerungswesen/NAG in den neuen Räumlichkeiten in der Kumpfgasse 20.
- Foto: StadtPresse/Spatzek
- hochgeladen von Patrick M. Sadjak
Ab 1. März 2016 ist der Magistrat für alle Belange rund um Niederlassung und Aufenthalt in Klagenfurt zuständig. Die Agenden werden von der Bezirkshauptmannschaft übernommen.
KLAGENFURT. Nach Klagenfurt kommende Zuwanderer, die sich länger als sechs Monate aufhalten oder auf Dauer niederlassen wollen, haben mit der Abteilung Bevölkerungswesen/Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde in der Kumpfgasse 20 eine neue behördliche Einrichtung.
Ab 1. März sind alle entsprechenden Anträge sowie Verlängerungen von gültigen Aufenthaltstiteln dort einzubringen. Diese Agenden fielen bisher in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft. Über 24.000 Akten wurden seit Dezember vom Völkermarkter Ring in die neu adaptieren Räumlichkeiten in den zweiten Stock des Amtsgebäudes in der Kumpfgasse übersiedelt.
Alles an einem Standort
„Mit dem Bevölkerungswesen, Meldeservice und Standesamt sind damit an diesem Standort häufig in Anspruch genommene behördliche Einrichtungen an einem Standort konzentriert. Für die Bürger verkürzen sich dadurch die Behördenwege“, streicht Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz hervor. Für die diversen Aufenthaltstitel gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen. Die sechs geschulten Mitarbeiter in der Abteilung prüfen und erteilen Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich. Derzeit beträgt der Migrantenanteil in Klagenfurt rund 13 Prozent. Von China bis Südamerika sind Nationalitäten aus der ganzen Welt in der Landeshauptstadt vertreten.
Zur Sache
Informationen:
Niederlassung und Aufenthalt
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Abteilung Bevölkerungswesen/Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde
Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt a.WS
T 0463 – 537 4400
E-Mail: nag@klagenfurt.at
Fax: 0463 502522
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
Antragstellung bis 11.00 Uhr
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