Freigeist-Insolvenz
Mitarbeiter klagen über fehlende Gehaltszahlungen

Seit 4. Feber hat das Burger-Restaurant bereits geschlossen. Am 28. Feber wurde nun das Konkursverfahren über die "KL Freigeist GmbH" eröffnet.  | Foto: MeinBezirk.at
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  • Seit 4. Feber hat das Burger-Restaurant bereits geschlossen. Am 28. Feber wurde nun das Konkursverfahren über die "KL Freigeist GmbH" eröffnet.
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Wie bereits berichtet, ist der Burger-Laden Freigeist am Kardinalplatz in Klagenfurt insolvent. Nun erheben einige Mitarbeiter zahlreiche Vorwürfe. Gehälter sollen noch immer nicht ausbezahlt sein, Kündigungen sollen "über Nacht" und telefonisch passiert sein. MeinBezirk.at sprach mit der Arbeiterkammer und auch mit Freigeist-Geschäftsführer Andreas Hammer.

KLAGENFURT. Der Burger-Laden Freigeist am Kardinalplatz steht nicht nur vor finanziellen Schwierigkeiten, sondern auch vor schweren Vorwürfen seitens der Mitarbeiter. Nach der Insolvenzmeldung beklagen sich mehrere Angestellte über ausstehende Gehaltszahlungen und fragwürdige Kündigungspraktiken. Die Arbeiterkammer bestätigt bereits eingeleitete Verfahren.

Mehrere Betroffene

Eine ehemalige Mitarbeiterin schilderte gegenüber MeinBezirk.at ihre Erfahrungen: "Ich war in der Küche tätig. Zuerst lief alles gut, dann erhielt ich telefonisch die Nachricht, dass das Restaurant geschlossen wird. Mir wurde versichert, dass alle ausstehenden Beträge noch in derselben Woche ausbezahlt würden." Doch das geschah offenbar nicht. Stattdessen sei ihr ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt worden, in dem bestätigt werden sollte, dass sie ihre Urlaubstage bereits konsumiert habe. Die Mitarbeiterin verweigerte die Unterschrift und wandte sich an einen Rechtsanwalt. "Wir haben bis heute keine Zahlungen für Jänner und Februar erhalten. Auch andere Kollegen sind betroffen", erklärt sie.

Drei Akten angelegt

Die Arbeiterkammer bestätigt, dass mehrere Fälle im Zusammenhang mit Freigeist registriert wurden. "Wir haben gegenüber der Firma KL Freigeist drei Akten im Arbeitsrecht, in denen wir interveniert haben. Seit dem 28. Februar ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist nun der Insolvenzschutzverband zuständig", so ein Sprecher der Kammer. "Das Arbeitsrecht gilt auch bei einer Insolvenz. Wenn Fristen oder Termine nicht eingehalten wurden, entstehen Schadensersatzansprüche, die man in der Insolvenz geltend machen kann", erklärt die Arbeiterkammer.

Geschäftsführer äußert sich

MeinBezirk.at konfrontierte den Geschäftsführer von Freigeist, Andreas Hammer, mit den Vorwürfen. Seine Reaktion fiel knapp aus: "Das ist komisch. Es wird alles normal abgewickelt, was leider nicht funktioniert." Weitere Kommentare wollte er nicht abgeben. Ob und wann die betroffenen Mitarbeiter ihr ausstehendes Gehalt erhalten, bleibt abzuwarten. Die Verfahren sind im Gange.

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