ÖGK Kärnten
Achtung bei Mitversicherung für Studierende

- Studierende und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollten regelmäßig ihren Versicherungsstatus überprüfen.
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Vor allem bei Studierenden ist ein Blick auf den Versicherungsstatus ihrer Krankenversicherung empfehlenswert.
KÄRNTEN. Studierende, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachgewiesenermaßen Familienbeihilfe beziehen und über keine eigene Krankenversicherung verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Mitversicherung. Fallen diese Voraussetzungen weg, endet auch die Mitversicherung. Studierende, die keine Familienbeihilfe mehr erhalten, beispielsweise vorübergehend nach einem Studienwechsel, können ihren Versicherungsstatus damit aufrechterhalten, indem sie eine Inskriptionsbestätigung oder Studienbestätigung der jeweiligen Universität vorlegen. Ab dem zweiten Studienjahr wird zusätzlich auch ein Studienerfolgsnachweis mit mindestens 16 ETCS-Punkten oder acht positiven Semesterwochenstunden aus dem vorherigen Studienjahr erforderlich.

- Landesstellenausschussvorsitender der ÖGK, Georg Steiner
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Selbstversichert
Sollten Studierende keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder den erforderlichen Studienerfolgsnachweis nicht vorlegen können, haben sie die Möglichkeit, sich bei der Österreichischen Gesundheitskasse selbst zu versichern. Dafür gibt es einen eigenen vergünstigten Beitrag für Studierende, der 63,78 Euro pro Monat beträgt. „Damit verbunden ist der Anspruch auf ärztliche Hilfe, Behandlungen im Krankenhaus und Medikamente“, so Georg Steiner, Landesstellenausschussvorsitzender der ÖGK in Kärnten. Grundsätzlich endet die Mitversicherung für Kinder mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Ein Schulbesuch verlängert diese Frist. Auch in diesem Fall ist eine Bestätigung des Finanzamtes, dass weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird, notwendig. „Während der Ausbildungszeit haben viele junge Menschen einen Studentenjob und sind dabei in den meisten Fällen geringfügig beschäftigt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch die Möglichkeit, eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung in Anspruch zu nehmen. Die monatlichen Kosten belaufen sich in diesem Fall auf 68,59 Euro. Unsere Mitarbeiter in den Kundenservicestellen in ganz Kärnten stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung“, so Steiner abschließend.


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