Bauen und Wohnen
Errichtung eines Carports in Eigenregie

- Der Bau eines Carports bedarf einer sorgfältigen Planung.
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Carports machen der klassischen Garage immer häufiger Konkurrenz. Aufgrund des Wetters im aktuellen Sommer überlegen auch immer mehr Kärntner, ihr Auto auf diese Weise kostengünstig zu schützen.
KÄRNTEN. Ein Carport ist kostensparend und aufgrund der einfachen Konstruktion auch in Eigenregie aufstellbar. Solche Carports werden zumeist aus Holz und Aluminium gebaut. Massivere Bauweisen mit Stahlträgern überlässt man besser einem Profi.
Die Planung
Das Wichtigste vorab ist die benötigte Stellfläche. Hierbei gilt es auch mögliche Vorgaben der Behörde zu beachten. „Grundsätzlich differenziert die Kärntner Bauordnung zwischen baubewilligungs- und mitteilungspflichtigen Vorhaben. Während baubewilligungspflichtige Vorhaben nur nach erteilter Baubewilligung der zuständigen Behörde durchgeführt werden dürfen, müssen mitteilungspflichtige Bauvorhaben der zuständigen Behörde lediglich vor Beginn ihrer Ausführung schriftlich mitgeteilt werden. Welche Bauvorhaben baubewilligungs- bzw. mitteilungspflichtig sind, ist § 6 und § 7 der K-BO 1996 zu entnehmen“, so Albert Kreiner, Leiter der Abteilung „Wirtschaft, Tourismus und Mobilität“ des Landes Kärnten. Die wichtigsten Vorgaben, nämlich hinsichtlich der Größe des Carports und den damit verbundenen Pflichten fasst Kreiner wie folgt zusammen: „Ein Carport, welcher in der K-BO als überdachter Stellplatz bezeichnet wird, fällt unter die mitteilungspflichtigen Bauvorhaben, solange er eine Grundfläche von 40 m² und eine Höhe von 3,5 m nicht überschreitet. Dies gilt auch, wenn der Carport als Zubau zu einem Gebäude errichtet wird. Zu beachten ist allerdings, dass auf einem Grundstück nur ein Stellplatz pro Wohngebäude unter die Mitteilungspflicht fällt. Werden auf einem Grundstück mit nur einem Wohngebäude mehrere solcher Carports errichtet, so kann nur ein einziger überdachter Stellplatz mittels Mitteilung errichtet werden, für die anderen wäre eine Baubewilligung erforderlich. Sind aber auf einem Grundstück zwei Wohngebäude situiert, bleibt die Errichtung von zwei solcher Carports mitteilungspflichtig“, so Kreiner weiter. Um auf Nummer sicher zu gehen, informieren Sie sich am besten beim örtlichen Bauamt.

- Überlassen Sie besser nichts dem Zufall und ziehen Sie für Fragen zur Statik einen Experten zu Rate.
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Die Konstruktion
„Besonders relevant für das ‚selber‘ Errichten eines Carports ist, dass die Bauarbeiten nicht von einem dafür befugten Unternehmer ausgeführt werden müssen, sondern dies auch eigenständig möglich ist (siehe § 29 Abs. 1 K-BO 1996)“, erläutert Albert Kreiner. Ist also alles genehmigt, stellt sich nur noch die Frage, ob man einen fertigen Bausatz verwendet oder alle Teile für den Carport selbst zusammenstellt. Wer selbst zum Hammer greift, sollte aber auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen. Grundsätzlich gilt: das Fundament ist der erste und wichtigste Schritt, schließlich soll ihr Carport sicher und stabil stehen. Das bevorzugte Carport-Baumaterial ist Holz, da es leicht und schnell verarbeitet werden kann. Jedoch ist Holz auch anfälliger für Feuchtigkeit. Metall hat eine höhere Tragkraft, ist widerstandsfähiger, aber teurer in der Anschaffung. Die einfachste Konstruktion eines Carports besteht aus vier Eckpfosten und einem Flachdach. Letzteres muss genau berechnet werden, um hinsichtlich Schneelasten, Hagelschlag und Windeinfluss zu schützen. Schließlich möchte am Ende niemand sein demoliertes Auto unter einem zusammengebrochenen Carportdach vorfinden.
Die wichtigsten fünf Punkte beim Bau eines Carports:
- Die Genehmigung: Brauche ich eine Baugenehmigung oder nicht?
- Die Planung: Immer Rat bei einem Profi (Statiker) holen und beachten Sie die Höhe und Größe!
- Der Standort: Wie ist der Untergrund beschaffen und habe ich dort genügend Platz?
- Das Material: Aus welchem Material soll der Carport sein?
- Die Kosten: Wie groß ist mein Budget?


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