Stromleitungsausbau
Reine Panikmache oder echte Gesundheitsgefahr?

Helmut Nikel (Bürger Allianz Grafenstein) vermutet den heimlichen Ausbau der 220-kV-Leitung auf 380-kV-Leitung. Die Kelag und die APG dementieren. | Foto: MeinBezirk.at
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Bürger Allianz Grafenstein wittert heimlichen Ausbau von 380-KV-Leitung. Bürgermeister Stefan Deutschmann dementiert: "Bestehende Leitung kann laut Kelag nicht als 380-KV-Leitung adaptiert werden. Das sagt die APG zu den aktuellen Adaptierungen und Zukunftsprojekten.

GRAFENSTEIN, KÄRNTEN. Besorgt blickt Helmut Nikel von der Bürger Allianz Grafenstein unter den Starkstromleitungen Richtung Osten. Der Gemeindepolitiker ahnt hier eine Gesundheitsgefährdung, für ihn ist klar: "Das ist die Vorstufe des Ausbaus für die 380-kV-Leitung." Derzeit besteht hier eine 220-kV-Leitung. Bereits 2016 hat Nikel die Nähe der Bauten zu den Starkstrommasten kritisiert.

Helmut Nikel (Bürger Allianz Grafenstein) vermutet den heimlichen Ausbau der 220-kV-Leitung auf 380-kV-Leitung. Die Kelag und die APG dementieren. | Foto: MeinBezirk.at
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"Kenne diese Hirngespinste"

Für den amtierenden Bürgermeister Stefan Deutschmann (Liste Deutschmann/ÖVP) ist eines klar: Nikel will sich mit einem Thema politisch in den Vordergrund drängen. "Die Hirngespinste von Nikel, die kenne ich natürlich. Ich glaube, er braucht wieder ein Thema, weil er ja politisch in der Unbedeutsamkeit versunken ist", sagt Deutschmann. "Die bestehende 220-kV-Leitung kann laut Vorstands-Direktor Manfred Freitag von der Kelag nicht adaptiert und zu einer 380-kV-Leitung umgebaut werden. Diese Aussage wurde im Vorstand des Gemeindebundes von den Vorstandsvorsitzenden der Kelag den Bürgermeistern mitgeteilt", so Deutschmann weiter.

Nikel blickt besorgt in die Zukunft.  | Foto: MeinBezirk.at

"Gibt keine Planungstrasse"

Nikel vermutet dennoch den Ausbau zur 380-kV-Starkstromleitung auf der bestehenden Trasse der 220-kV-Leitung, die zwischen Obersielach nach Lienz verläuft. MeinBezirk hat bei der APG (Austrian Power Grid AG mit Sitz in Wien), die für den Ausbau der Leitungen verantwortlich ist, nachgefragt. "Es gibt keine Planungstrasse", lautet die erste Antwort.

Bürgerinformation wird ausgeschrieben

"Sobald Vorprojekte starten, werden diese natürlich auf Basis der dann geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen geführt. Themen wie Mensch vor Natur, größtmögliche Berücksichtigung von Anrainerinteressen sowie Bürgerbeteiligung sind Grundsätze unseres Handelns. Die Planung selbst erfolgt dann nach dem jeweils gültigen Recht (u.a. Abstandsregelungen, technische Ausführung, Grenzwerte)", führt Stefan Walehrach weiter aus.

In Planungsphase

Im Netzausbauplan 2021 der APG ist sehr wohl von einer 380-kV-Leitung die Rede, diese befindet sich jedoch in "Planungsüberlegung". "Mit der Verstärkung des Netzraumes Kärnten kann der 380-kV-Ring in Österreich vollendet werden und es kommen alle damit verbundenen Vorteile zum Tragen", heißt es in der Vorprojektbeschreibung. Zudem sind auch Erdverkabelungen möglich. Frühestens 2030 sind weitere Ausbauschritte der APG geplant. Dass das Übertragungsnetz ausgebaut werden muss, steht außer Frage. Details zum Netzausbau stellt die APG auf ihrer Webseite dar. Zudem ist auf der Webseite der BM für Klima und Energie eine Kundmachung veröffentlicht, bei der sie um "Optimierung der Betriebsführung der 220-kV-Freileitung Obersielach – Lienz unter Bestandsbedingungen" angesucht

Öffentliche Kundmachung

Frühestens  2030 sind weitere Ausbauschritte der APG geplant. Dass das Übertragungsnetz ausgebaut werden muss, steht außer Frage. Weitere Details zum Netzausbau stellt die APG auf ihrer Webseite dar. Zudem ist auf der Webseite der BM für Klima, Energie und Umweltschutz eine Kundmachung veröffentlicht, bei der sie um "Optimierung der Betriebsführung der 220 kV-Freileitung Obersielach – Lienz unter Bestandsbedingungen angesucht."  Zu Masterhöhungen kommt es in Masterhöhungen mittels Zwischenschuss in Völkermarkt, Ebenthal, Klagenfurt Ludmannsdorf Finkenstein, Arnoldstein, Hohenthurn, Hermagor-Pressegger See. Der Antrag sowie ein Gutachten liegt bei den betreffenden Gemeinden bis 18. Mai 2023 zur Einsicht auf.

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