AMS Tirol
Arbeitslosenmeldung per eAMS-Konto, E-Mail oder Telefon
TIROL. Die Arbeitslosenmeldung kann auch weiterhin per eAMS-Konto, E-Mail oder Telefon erfolgen. So sollen persönliche Termine im AMS Tirol auch weiterhin auf ein Minimum reduziert bleiben.
Wer sich ab 01.05.20 arbeitslos melden muss, kann dies nach wie vor per eAMS-Konto, E-Mail oder telefonisch erledigen. Eine rückwirkende Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich. Es gilt nun wieder: Mit dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung beginnt der Leistungsbezug. D.h. für eine Antragstellung im Mai: Wer seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld lückenlos geltend machen will, muss dies bis spätestens 04.05.2020 (1.05. ist Feiertag, danach Wochenende) per eAMS-Konto, E-Mail oder Telefon erledigen.
„Bitte kommen Sie nicht persönlich ins AMS! Nutzen Sie stattdessen weiterhin unsere Onlineservices oder rufen Sie uns an. Auch arbeitslos melden ist nach wie vor per eAMS-Konto, E-Mail oder Telefon möglich. Kommen Sie nur in Ausnahmefällen, wenn es gar nicht anders geht und beachten Sie bitte, dass ab sofort Maskenpflicht in allen AMS Tirol-Geschäftsstellen besteht.“ – Sabine Platzer-Werlberger
Maskenpflicht für alle AMS-Tirol Geschäftsstellen
Persönliche Termine in den AMS Tirol Geschäftsstellen sind weiterhin auf ein Minimum reduziert. Wer – aufgrund unaufschiebbarer Gründe – dennoch persönlich vorbeikommt, bitte beachten: Ab sofort gilt in allen AMS-Tirol Geschäftsstellen Maskenpflicht. Zusätzlich steht auch Desinfektionsmittel zur Verfügung.
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