Stadtsenat 29. Mai
Wahlen, Neuerungen Straßenbetrieb, Klage umgestürzter Baum

Bei der Angelobung des neuen Gemeinderats. | Foto: Erich Staudinger
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Themen des Stadtsenates vom 29. Mai 2024: Wahlen erfordern Neubesetzungen, Neue Fahrzeuge für Grünanlagen und Straßenbetrieb, Anpassungen Marianne-Barcal-Preis, Gerichtsentscheid zugunsten der Stadt.

INNSBRUCK. Alle Details der Themen des Stadtsenats vom 29. Mai 2024:

Wahlen erfordern Neubesetzungen

Aufgrund der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl im April 2024 sind Neubesetzungen in unterschiedlichen Gremien notwendig. Der Innsbrucker Stadtsenat sprach sich einstimmig dafür aus, Bürgermeister Johannes Anzengruber, als Vorsitzenden des Hauptausschusses und den 1. Vizebürgermeister Georg Willi als Vertreter in den Vorstand der Landesgruppe Tirol des Österreichischen Städtebundes zu entsenden. Als Mitglied mit Stimmrecht in der Geschäftsleitung wird Bürgermeister Johannes Anzengruber und als seine Vertreterin die 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth Mayr nominiert.

Die städtischen Vertreterinnen und Vertreter
Mehrheitlich beschlossen wurde die Nominierung von städtischen Vertreterinnen und Vertretern für die Wahl in den Aufsichtsrat von Beteiligungsunternehmen. Als Vorsitzender der Innsbrucker Immobiliengesellschaft GmbH (IIG) sowie der Markthallen-Betriebsgesellschaft GmbH wird Alois Muglach entsendet, Andreas Perger in den Vorsitz der Congress und Messe Innsbruck GmbH (CMI), Wolfgang Henle in den Vorsitz der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH. Markus Bachlechner wird als Vorsitzender der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und gemeinsam mit Martin Rupprechter für den Syndikatsausschuss der IKB nominiert. Die Wahl der städtischen VertreterInnen findet in der jeweiligen General- bzw. Hauptversammlung statt.

Sie sind verantwortlich für den Winterdienst der Stadt Innsbruck (v. l.): Straßenbetrieb-Amtsvorstand Peter Hölzl, Werkstättenleiter Dietmar Auer, Straßenmeister Thomas Leyss und Fuhrparkleiter Erwin Weidacher. | Foto: IKM
  • Sie sind verantwortlich für den Winterdienst der Stadt Innsbruck (v. l.): Straßenbetrieb-Amtsvorstand Peter Hölzl, Werkstättenleiter Dietmar Auer, Straßenmeister Thomas Leyss und Fuhrparkleiter Erwin Weidacher.
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Neue Fahrzeuge für Grünanlagen und Straßenbetrieb

Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenats wird ein mobiler Grünschnittzerkleinerer für das Amt Grünanlagen angekauft. Das Amt Straßenbetrieb erhält zwei neue kommunale Geräteträger für die Betreuung von Geh- und Radwegen, bei einem Trägerfahrzeug werden auch die zugehörigen Anbaugeräte neu angekauft.

„Durch die Nachbeschaffung von modernen Fahrzeugen und Geräten können Parks und Wege optimal gepflegt werden“,

erklärt der für das Fuhrparkmanagement zuständige Bürgermeister Johannes Anzengruber.

Bei der Verleihung des Marianne-Barcal-Preises 2024 im Innsbrucker Stadtarchiv/Stadtmuseum: Jurymitglied Ingrid Böhler (Leiterin Institut für Zeitgeschichte, LFU), Laudator Patrick Kupper (Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, LFU), Preisträger Konrad Pölzl, Stadträtin Uschi Schwarzl, Preisträger Marcel Amoser, Preisträger Tobias Leichter, Birgit Neu (Leiterin MA V), Jurymitglied Julia Hörmann (Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, LFU) und Lukas Morscher (Leiter Stadtarchiv/Stadtmuseum). | Foto: M. Freinhofer
  • Bei der Verleihung des Marianne-Barcal-Preises 2024 im Innsbrucker Stadtarchiv/Stadtmuseum: Jurymitglied Ingrid Böhler (Leiterin Institut für Zeitgeschichte, LFU), Laudator Patrick Kupper (Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, LFU), Preisträger Konrad Pölzl, Stadträtin Uschi Schwarzl, Preisträger Marcel Amoser, Preisträger Tobias Leichter, Birgit Neu (Leiterin MA V), Jurymitglied Julia Hörmann (Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, LFU) und Lukas Morscher (Leiter Stadtarchiv/Stadtmuseum).
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Anpassungen Marianne-Barcal-Preis

Im Regulativ des Marianne-Barcal-Preises ist vorgesehen, die Statuten nach einigen Jahren zu adaptieren und anzupassen. Der Stadtsenat beschließt darum einstimmig, das Preisgeld zum zehnjährigen Jubiläum im Jahr 2025 von 6.000 auf 10.000 Euro zu erhöhen. Um eine möglichst hohe Reichweite des Preises zu erreichen, wird in den Statuten festgelegt, dass die Auszeichnung nur ein Mal an eine Person verliehen werden darf. Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenats werden ab 2025 für einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich 12.000 Euro (10.000 Euro Preisgeld plus Kosten der Jury) für den Barcal-Preis aus dem Verlassenschaftsvermögen reserviert. Weiters wurde einstimmig befürwortet, ab 2025 jährlich 20.000 Euro für das Stadtarchiv/Stadtmuseum entsprechend der Zweckbindung zur Verfügung zu stellen. Die Anträge werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet.

„Der Barcal-Preis ist somit einer der bestdotierten Preise im Bereich der Geisteswissenschaften in Österreich. Mit der Reservierung der Geldmittel für das Preisgeld wird nicht nur den geänderten Vorgaben entsprochen, sondern auch der mittelfristige Bestand des Preises gesichert“,

erläutert der für Kultur zuständige Vizebürgermeister Georg Willi.

Foto: zeitungsfoto.at

Gerichtsentscheid zugunsten der Stadt

Im März 2021 ereignete sich in der Ing.-Etzel-Straße ein Unfall, bei dem eine 17 Meter hohe Robinie umstürzte, eine Passantin traf und schwer verletzte. Das damalige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Stadt Innsbruck wegen des Verdachts der fahrlässigen schweren Körperverletzung wurde eingestellt. Untersuchungen ergaben, dass der Wurzelbereich des Baumes durch Pilzbefall geschädigt war. Eine Klage der betroffenen Passantin gegen die Stadt Innsbruck, dass eine unsachgemäße Pflanzung des Baumes die Ursache des Baumsturzes gewesen sei, war bereits vom Landesgericht sowie vom Oberlandesgericht Innsbruck abgewiesen worden. Der Berufung der Klägerin wurde auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) keine Folge gegeben. Diesem zufolge ist keine Haftung der Stadt für den Eintritt des Schadens gegeben.

„Der bedauerliche Unfall hat damals alle Verantwortlichen der Stadt Innsbruck tief getroffen. Laut OGH haben die Mitarbeitenden der Stadt aber sämtliche, erforderlichen und dem Stand der Technik entsprechenden Kontroll- und Pflegemaßnahmen fachgerecht durchgeführt“,

begrüßt Bürgermeister Johannes Anzengruber den Gerichtsentscheid zugunsten der Stadt. Dies wurde vom Stadtsenat einstimmig zur Kenntnis genommen.

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