"Notwehr gegen Wolf"
NR Franz Hörl bei Staatsanwaltschaft angezeigt

Gegen Nationalratsabgeordnete Franz Hörl wurde bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Anzeige eingebracht. | Foto: inpublic
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Gegen Nationalrat Franz Hörl wurde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht. Der Grund: seine Forderung nach einem Notwehrrecht gegen Wölfe, um die heimische Alm- und Landwirtschaft zu schützen. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wird von ihm unterstützt.

INNSBRUCK. "Die Parlamentsdirektion erlaubt sich mitzuteilen, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit Schreiben vom 17. September 2024, do. GZ. 10 St 156/24g, eingelangt am 23. September 2024, wegen des Verdachtes der strafbaren Handlungen nach §§ 12 2. Alt., 15, 181f Abs. 1 StGB und nach § 282 Abs. 1 StGB um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG ersucht hat." Mit diesem Schreiben hat die Parlamentsdirektion NR Franz Hörl über die Anzeige informiert.  Der Politiker und Unternehmer, der seit über 45 Jahren eine Landwirtschaft im Zillertal betreibt, bleibt gelassen: „Ich lasse mich nicht einschüchtern und stehe weiterhin fest an der Seite unserer Bäuerinnen und Bauern. Sie müssen das Recht haben, sich gegen den Wolf zu wehren, wenn ihre Nutztiere angegriffen werden. Es ist unverständlich, dass man ein Raubtier über die Existenz einer jahrtausendealten Kulturlandschaft stellt.“ Solange über den Antrag auf Auslieferung aufgrund der Immunität Hörls nicht entschieden worden sei, gebe es kein offizielles Ermittlungsverfahren, betone der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Florian Oberhofer, gegenüber der APA. Die Anzeige wurde durch die Organisation Tierschutz Austria bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht.

Anmerkung der Redaktion: § 181f Abs. 1 StGB: "Wer Exemplare einer geschützten wildlebenden Tierart entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag tötet, besitzt oder deren Entwicklungsformen zerstört oder aus der Natur entnimmt oder Exemplare einer geschützten wildlebenden Pflanzenart zerstört, besitzt oder aus der Natur entnimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu betrafen, es sei denn, dass die Handlung eine nur unerhebliche Menge der Exemplare betrifft und auf den Erhaltungszustand der Art nur unerhebliche Auswirkungen hat." § 282 Abs. 1 StGB: "Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen." 

Notwehr gegen Wolf

Als Nationalratsabgeordneter fordert Hörl entschlossen, dass der Abschuss von Wölfen im Notfall straffrei sein muss: „Es ist an der Zeit, den Wolf als das zu erkennen, was er ist – ein gefährliches Raubtier. Wenn Wölfe in unsere Lebensräume vordringen, gefährden sie nicht nur die Sicherheit von Mensch und Tier, sondern auch die Existenz unserer Landwirte.“ Für viele Bauern steht die wirtschaftliche Zukunft auf dem Spiel, wenn sie ihre Tiere nicht vor Wolfsangriffen schützen können. „Der Schutz von Menschen und Nutztieren muss an erster Stelle stehen – es geht um das Überleben unserer bäuerlichen Kultur und der Almwirtschaft im Alpenraum.

Deshalb fordere ich ein straffreies Notwehrrecht gegen Wölfe. Und wenn Bürokraten und Sesselhocker diese Forderung nicht nachvollziehen können, lade ich sie herzlich zu einem Gespräch mit einer Bauernfamilie ein, die den Verlust von gerissenen Schafen erlebt hat.

Diese Tiere haben für die Bäuerinnen und Bauern nicht nur wirtschaftlichen Wert – sie haben Namen und sind Teil der Familie, genau wie Haustiere in der Stadt. Wer das versteht, wird hoffentlich erkennen, dass der Schutz unserer Nutztiere kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit ist.“

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Bedeutende Almwirtschaft

Hörl verweist zudem dringend auf die wachsende Unsicherheit unter den Landwirten, die ihre Tiere aus Angst vor Angriffen nicht mehr auf die Almen treiben. „Wenn wir nicht handeln, riskieren wir nicht nur die Almwirtschaft, sondern auch den gesamten ländlichen Raum.“ Die Almwirtschaft sei nicht nur für die Landwirtschaft essenziell, sondern auch für den Tourismus, der eine bedeutende wirtschaftliche Säule in Österreich darstellt. „Ohne eine funktionierende Almwirtschaft verlieren wir die Kulturlandschaft, die sowohl Einheimischen als auch Touristen als Erholungsraum dient. Wenn die Almen verschwinden, werden auch touristische Angebote im ländlichen Raum stark beeinträchtigt. Dies würde langfristig zu weniger Besuchern und somit zu einem wirtschaftlichen Rückgang in den Regionen führen.“

Antrag auf Immunitätsaufhebung

Trotz der Anzeige bleibt Hörl kämpferisch: „Wenn der politische Mitbewerb und einige Vereine glauben, sie könnten sich auf die Seite des Wolfes stellen und nicht auf die Seite der bäuerlichen Bevölkerung, dann ist das ein falsches Verständnis von Tierschutz, das ich entschieden ablehne. In Österreich werden jährlich tausende Nutztiere von Wölfen und Bären gerissen, und ebenso viele Tiere verletzt oder vermisst. Hier hört der Spaß auf. Die Notwehr gegen den Wolf muss straffrei werden – und dazu stehe ich mehr denn je,“ betont Hörl. „Im Wahlkampf habe ich nicht umsonst plakatiert: ‚Ein Mann. Ein Wort.‘ Und ich stehe zu meinem Wort.“ Die Parlamentsdirektion hat NR Franz Hörl über den Antrag auf Aufhebung der Immunität informier, Hörl spricht sich selbst für den Antrag aus. 

Nationalrat und Vorzugsstimmenkandidat Franz Hörl fordert Notwehrrecht gegen Wölfe. | Foto: Parlamentsdirektion/Michael Buchner
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Nationalrat und Vorzugsstimmenkandidat Franz Hörl fordert Notwehrrecht gegen Wölfe. | Foto: Parlamentsdirektion/Michael Buchner
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