Nationalratswahl 2019
Namensaushang im Flur und Datenschutz
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist einiges, was Privatsphäre anbelangt, strenger geworden.
Deswegen fällt eine Sache während der Nationalratswahlen besonders auf: In jedem Hausflur hängt eine Liste mit den wahlberechtigten Personen im Haus: Vor- und Nachname. Nun ist es bei den Mehrparteienhäusern nicht so, dass jede äußere Haustüre durchgehend versperrt ist, insbesondere nicht, wenn man beispielsweise einen praktizierenden Mediziner im Haus hat. Auf Nachfrage beim Stadtmagistrat stellt sich heraus, dass diese Kundmachung gar nicht anders zugelassen ist: Denn laut Paragraph 26 der Nationalrats-Wahlordnung muss „in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern“ und „in jedem Haus an einer den Hausbewohnern zugänglichen Stelle (Hausflur)“ eine Kundmachung angeschlagen werden, „welche die Zahl der Wahlberechtigten, nach Lage und Türnummer der Wohnung geordnet, oder ihre Familiennamen und Vornamen sowie die Amtsstelle angibt“.
Topnummern problematisch
In Innsbruck werden die Name ausgehängt, weil laut Stadtmagistrat eine zwingende Topbezeichnung von Wohnungen in der Tiroler Bauordnung nicht vorgesehen ist. „Daher wissen auch viele BürgerInnen nicht genau, welche Topnummer ihrer Wohnung zugeordnet ist. Bei Altbestand-Wohnungen werden derzeit keine Topnummern vergeben.“ Die STADTBLATT-Redaktion wollte zudem wissen, warum das nicht mit einem persönlichen Brief abzuwickeln ist. „Die gesetzlichen Regeln zur Vorbereitung und Durchführung der Nationalratswahlen sind strengstens einzuhalten; ein persönlicher Brief würde die Kundmachung nicht ersetzen."
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