Heizperiode 2020/21
Heizkostenzuschuss ab sofort beantragen
TIROL. Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 kann ab sofort beantragt werden. Neu dieses Mal: Ein zusätzlicher COVID-Bonus und eine Ausdehnung der Einkommensobergrenze.
Die Höhe der Unterstützungsleistung beträgt wie im vergangenen Heizwinter einmalige 250 Euro pro Haushalt. „Im Zuge der Coronakrise haben viele Tirolerinnen und Tiroler mit Einkommensverlusten oder erhöhten Kosten zu kämpfen. Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro gelangt deshalb der COVID-Bonus in der Höhe von 100 Euro zur Auszahlung“, informiert LH Günther Platter.
Einkommensobergrenze erhöht
Um auch jenen Personen einen Heizkostenzuschuss anzubieten, deren Einkommen diesen Richtsatz im geringen Ausmaß überschreiten, habe man außerdem die Richtsätze für die Einkommensobergrenzen erhöht. In der vergangenen Heizperiode wurde für 9.628 Personen ein Zuschuss ausbezahlt. „Durch die Änderung bei den Richtlinien rechnen wir mit gut 1.000 zusätzlichen Berechtigten“, so der Landeshauptmann. Für den Heizkostenzuschuss 2020/21 stehen nun insgesamt 4,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses
- 950 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.500 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 240 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 170 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 520 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 350 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Weitere Informationen hierzu finden sich online unter www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/tirol-packts-an/heizkostenzuschuss/
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