Innsbrucker Professor startete Petition
Aus für 3-G Regel und der Maskenpflicht gefordert

Die 3-G Regel und die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten soll aufgehoben werden, Petition hat derzeit 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützer.  | Foto: Albin Ritsch
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  • Die 3-G Regel und die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten soll aufgehoben werden, Petition hat derzeit 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützer.
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Die Beendigung der sogenannten 3-G Regel und der Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten wird von Florian Deisenhammer, Leiter der Arbeitsgruppe Neuroimmunologie & Multiple Sklerose sowie Leiter des Neurologischen Labor der Universitätsklinik für Neurologie gefordert. Mit einer Petition will er das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen.
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INNSBRUCK. Die Petition sieht der Mediziner auch als einen Appell für einen "normalen" Umgang mit der Viruserkrankung. Florian Deisenhammer im BezirksBlätter Innsbruck Interview.

BEZIRKSBLÄTTER: Was hat Sie dazu bewogen, die Petition zu starten?
FLORIAN DEISENHAMMER:
Das steht im Wesentlichen in der Begründung der Petition. Kurz gefasst, sehe ich keine Notwendigkeit für diese Maßnahmen, zum einen, weil praktisch keine belastungsfähigen Daten dafür sprechen, und schon gar nicht angesichts der gewandelten Verhältnisse, was die Krankheitslast dieses Virus betrifft (CoV: mittlerweile „ganz andere Krankheit“ - tirol.ORF.at). Schon seit geraumer Zeit wurden in zahlreichen europäischen Ländern ALLE Corona Regeln abgeschafft, ohne irgendwelche Hinweise auf negative Entwicklungen, die sich von Österreich unterscheiden würden. Daran könnte man sich mittlerweile orientieren.

Wie ist die Reaktion Ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie Ihres Umfelds auf die Petition?
Äußerst positiv, ich habe sogar einige spontane Anrufe bekommen, von Leuten, die sehr froh sind, dass endlich einer etwas unternimmt. Sie können sich nicht vorstellen, wie sehr diese Regeln sehr viele MitarbeiterInnen nerven.

Haben Sie Befürchtungen, von "Corona-Gegnern" oder "Corona-Leugnern" vereinnahmt zu werden?
Ich habe Schwierigkeiten mit diesen Definitionen. Durch diese Petition, mit dem Verlangen nach Ende der Maßnahmen, werde ich eigentlich selbst zum Corona Gegner. Bisher habe ich zwei Zuschriften bekommen, die schon recht wirr waren, aber es ist schwierig eine bestimmte Gesinnung herauszulesen. Fast alle anderen Zuschriften/Kontakte klangen recht vernünftig.

Verschiedene Schreiben Ihrerseits an den Gesundheitsminister blieben unbeantwortet, was erhoffen Sie sich jetzt von der Petition?
Erstens eine Erhebung der Stimmung zu diesem Thema, welche jetzt schon ganz klar zustimmend ist. Zweitens eine Wahrnehmung durch den Minister. Es ist immer schwer zu sagen, wie zugänglich Politiker für Sachargumente sind. Die Umsetzung bedarf lediglich einer Aufhebung der entsprechenden Verordnung durch den Gesundheitsminister.

Die Petition sieht der Mediziner auch als einen Appell für einen "normalen" Umgang mit der Viruserkrankung.  | Foto: pixabay
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Die Petition

Aktuell haben die Onlinepetition rund 10.000 Menschen unterzeichnet. Florian Deisenhammer schreibt in der Begründung für die Petition: "Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden."

Infos zur Petition finden Sie hier

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health). Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de).

Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien (https://europepmc.org/backend/ptpmcrender.fcgi?accid=PMC8804305&blobtype=pdf), wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Abschließend hält Deisenhammer fest:

"Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert. PS: Nachrichten in dieser Sache an den zuständigen Minister blieben unbeantwortet...."

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