Archivierung ist nun rechtlich festgelegt - Das Tiroler Archivgesetz
Die Aufbewahrung und Pflege der Vergangenheit wir durch das Tiroler Archivgesetzt gefördert. Schon seit langem werden historische Dokumente von den Gemeinden archiviert, nun ist diese Tätigkeit auch rechtlich festgelegt und wird von der Politik mit Wohlwollen betrachtet und befürwortet.
TIROL. Das Tiroler Archivgesetz sorgt dafür, dass historische Akten, Amtsbücher oder Urkunden für die Zukunft erhalten bleiben. Damit dieses Aufbewahrung korrekt organisiert werden kann, ist eine transparente und umfassende historische Aufarbeitung von unterschiedlichen Thematiken nötig. Kulturlandesrätin Beate Palfrader, die das Tiroler Archivgesetzt initiiert hat, befürwortet eine weiter Förderung des Projektes: „Unser heutiges Wissen über die Vergangenheit verdanken wir den in den Archiven verwahrten schriftlichen Zeugnissen. Mit der Pflicht zur Archivierung soll der Verlust von historischen Quellen verhindert werden.“
Die historischen Quellen werden von Palfrader als "Gedächtnis des Landes" beschrieben, um nochmals die Bedeutung der Schriften zu betonen.
Schon jetzt wird das öffentliche Archivgut in jedem Land, in den Gemeinden für die Zukunft gesichert und archiviert. Zukünftig ist diese Praxis nun auch rechtlich festgeschrieben, sowie die Pläne und die Umsetzung für die digitale Langzeitarchivierung festgelegt sind. Als weitere Möglichkeit wird künftig auch eine gemeindeübergreifende Lösung zur Archivierung angepeilt. Neben diesen Maßnahmen wurde zudem der Ausbau des Tiroler Landesarchives für 5 Millionen Euro beschlossen, um sicherzustellen, dass die Aufbewahrung aller Dokumente möglich ist.
Geplant ist außerdem, wie Palfrader erläutert, dass die archivierten Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden: „Nach Ablauf der Schutzfristen und unter Wahrung des Datenschutzes soll das gesammelte Material Interessierten zur Verfügung stehen.“
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