Polit-Ticker
Anmeldung zum Grillen notwenig, Diskussion um Standort
Nutzung nur nach Anmeldung erlaubt: Wer auf einem der vier öffentlichen Grillplätze grillen möchte, muss sich vorher online reservieren. Denn im Zuge der neuen Grillordnung, die am Montag, 1. Mai in Kraft tritt, ist die Nutzung der Grillstellen auf der Rimmlwiese, der Saurweinwiese in Kranebitten, der Rossaupromenade und am Gramartboden nur nach vorheriger Online-Buchung unter www.innsbruck.gv.at/grillen erlaubt.
INNSBRUCK. Auf den vier städtischen Grillplätzen stehen insgesamt 35 Grillstellen zur Verfügung, welche in Zonen – ein mal ein Meter pro Grillgerät – eingeteilt sind. Darauf darf ausschließlich mit selbst mitgebrachten Grillgeräten, die die Grillstelle nicht überragen, gegrillt werden. Zum Einsatz darf nur Grillkohle kommen, nicht jedoch unbehandeltes Holz, brennbare Flüssigkeiten, Gas oder ähnliches. Nach Gebrauch ist die Grillkohle in den zur Verfügung gestellten Aschebehältern zu entsorgen.
„Aufgrund diverser Probleme bei der Benützung der städtischen Grillplätze wurde eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer neuen Grillplatzordnung eingerichtet“, erläutert StR Uschi Schwarzl: „Darin werden die Grillzeiten von bisher 10.00 bis 20.00 Uhr auf 10.00 bis 22.00 Uhr verlängert. Allerdings ist das Grillen dort nur während der Grillsaison von 15. März bis 30. November eines jeden Jahres möglich.“
Reservierung ist Pflicht
Die Nutzung der Grillstellen ist künftig nur nach vorheriger Reservierung, maximal eine Woche im Voraus, zulässig. Wer nicht über die Möglichkeit einer Online-Reservierung verfügt, kann die Reservierung auch im städtischen Bürgerservice abwickeln. Die Reservierungsbestätigung muss auf jeden Fall mitgeführt werden, da sie den städtischen Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzulegen ist. Sitzmöglichkeiten bzw. Tische sind bei Bedarf selbst mitzubringen und dürfen im Bereich der Grillstelle in einem Umkreis von fünf mal fünf Metern aufgestellt werden. Nach Ablauf der Reservierung müssen alle mitgebrachten Gegenstände entfernt werden und der Müll ist zu entsorgen.
„In Innsbruck haben nur wenige einen eigenen Garten, darum sind die öffentlichen Grillplätze ein wichtiges Angebot. Mit der neuen Grillplatzordnung können wir als Stadt den Nutzungskonflikten entgegenwirken und dieses wichtige Service weiter zur Verfügung stellen“, hält die Leiterin der Arbeitsgruppe Grillplatzordnung, Zeliha Arslan, abschließend fest.
Diskussion um Standort
„Die Devise der Volkspartei war und ist, die Grillplätze aus Rücksicht auf die Anrainer sukzessive aus den Wohngebieten herauszunehmen.
Die ÖVP hat sowohl im Stadtsenat als auch im Gemeinderat gegen den Grillplatz in Kranebitten gestimmt. Natürlich sind Rauch und Lärm eine Belastung für die Anrainer von Grillplätzen. Wir verstehen daher den großen Unmut der Initiative Lebensraum Kranebitten" (ILK) in diesem Zusammenhang. Im Stadtsenat gab es keine Mehrheit für das Projekt Grillplatz Kranebitten, im Gemeinderat hingegen unerklärlicherweise plötzlich eine Zustimmung“,
stellt Vizebgm. Johanner Anzengruber die Position der Volkspartei klar.
Neuigkeiten aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter Innsbruck
Rossau oder Gärberbach
„Wir haben uns daher ausdrücklich für die Standorte Rossau und Gärberbach ausgesprochen, da diese keine Beeinträchtigung für die Anrainer darstellen. Der Standort Gärberbach liegt zwar im Gemeindegebiet von Mutters, befindet sich aber im Eigentum der Stadt Innsbruck, was der Bürgermeister gerne verschweigt. Dieser Platz am idyllischen Ufer der Sill ist geradezu ideal zum Grillen und Picknicken im Grünen. Hätte sich der Bürgermeister bei den Verhandlungen mit dem Nutzungsberechtigten in der Rossau mehr ins Zeug gelegt, könnten wir schon heuer die Grillsaison auf den Wiesen oberhalb des Baggersees eröffnen“, kritisiert Anzengruber, der auch für den Bereich „Wald und Natur“ zuständig ist, die Vorgangsweise von Georg Willi.
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