Wie berechnet man den Pflegebedarf für eine bestimmte Pflegestufe?

- hochgeladen von Wilhelm Margula
Überall hört man, dass der Zugang zu Pflegestufe 1 von 60 auf 65 Stunden und für Stufe 2 von bisher 85 auf 95 Stunden monatlich erhöht wurde. Wie aber gelangt man zu dem monatlichen Pflegebedarf (in Stunden), um eine bestimmte Pflegestufe zu bekommen?
Auch auf der Internetseite des Sozialministeriums ist unter Pflegegeld zu lesen, dass die Stundenwerte angehoben werden (abgefragt am 7.1.15 22:32). Das Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs für jede der 7 Stufen findet man dort unter FAQ. Wie diese Stunden aber gerechnet werden, steht auf keiner offiziellen Seite, die über Pflegegeld oder Pflegestufen informieren sollte. In Österreich wird die entsprechende Einstufungsverordnung wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Wer das hier liest hat aber schon gewonnen: er hat nicht nur den Text der Einstufungsverordnung gefunden, er kann sogar deren Anwendung am Pflegegeldrechner kostenlos ausprobieren.
Während in Deutschland auch die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit veröffentlicht sind nach welchen Gutachter vorgehen, werden in Österreich die Bürger mit Absicht in Unwissenheit darüber gelassen, wie man zu einer bestimmten Pflegestufe gelangt. Das zeigt nicht nur die parlamentarische Anfrage sondern insbesondere deren Beantwortung durch den Sozialminister. In Österreich herrscht eben eine eigene (Kommunikations)kultur - wie an vielen Umständen abzulesen ist, die dann bestenfalls in einen zahnlosen parlamentarischen Untersuchungsausschuss münden. Auch orf.at entfernt Aussagen wie von I. Griss zur Pensionserhöhung ganz rasch wieder von der ersten Seite, wenn sie nicht der bewussten Kommunikationskultur entsprechen.
In Deutschland hingegen schreiben Vereine (z.B. http://www.pflege-deutschland.de/) oder auch Privatpersonen (http://www.pflegeverantwortung.de/) ganz offen und umfassend darüber, wie man sich auf die Pflegegeld-Begutachtung vorbereitet und wie einem durch Fachleute geholfen wird (http://www.pflegeberatung.de/ oder http://www.carecompetencehb.de/). Derartige Initiativen wären in Österreich undenkbar, weil sich hierzulande nur Organisationen mit Nähe zu politischen Parteien oder zur Kirche den Kuchen des Gesundheits- und Sozialwesens teilen sollen.
Aber zurück zu meinem eigentlichen Thema von heute: „Wie wird der Pflegebedarf berechnet?“ oder „Welche Pflegestufe kann jemand bekommen, der …?“ Rascher und leichter als wenn Sie die Einstufungsverordnung studieren und höchstgerichtliche Entscheidungen über Streitigkeiten mit der Pensionsversicherung suchen, finden Sie die Antwort auf diese Frage mit dem kostenlosen Pflegegeldrechner bei http://www.pflegestufen.at/.
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